Wie und wo soll ich mit der Verwaltung beginnen, wenn wir mit zwei schulpflichtigen Kindern von Österreich nach Ägypten umziehen wollen?

2 Antworten

Für einen dauerhaften Umzug ist nichts dergleichen nötig. Beim Meldeamt den Wohnsitz abmelden, das war’s.

Ein Antrag dieser Art ist nur ein Thema, wenn man den (Haupt-)Wohnsitz in Österreich beibehalten will. Das ist z.B. bei Wohnort in Grenznähe relevant, wenn die Kinder im Nachbarland in die Schule gehen.

Pfeiffer190 
Fragesteller
 22.04.2024, 09:04

Hallo! Vielen Dank für die hilfreichen Kommentare. Heute habe ich die Bildungsdirektion kontaktiert, es ist wirklich so, wie du geschrieben hast, wir melden uns einfach in der Gemeinde ab und es gibt nichts anderes zu tun. danke für die Hilfe. 🙂

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jo135  22.04.2024, 09:24
@Pfeiffer190

Den Schulen sollte man halt auch Bescheid geben, dass die Kinder nicht mehr kommen. ;-) Aber das ist eh klar.

Abgesehen von Schule solltest du dich auch gleich um das Abmelden von Transferleistungen wie Familienbeihilfe kümmern. Sonst gibt's später Rückforderungen oder gar Schlimmeres.

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Dein erster Weg ist zum " Auswärtigen Amt ", dort solltest du alle notwendigen Informationen bekommen.

jo135  21.04.2024, 12:47

Was soll das "Auswärtige Amt" in Österreich sein, und warum sollten die sich mit der Schulpflicht beschäftigen...?

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MIRAKEL955  21.04.2024, 12:50
@jo135

Wenn er umziehen will, sollte er sich mir denen in Verbindung setzen, die wissen auch über die schulischen Angelegenheiten bescheid.

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jo135  21.04.2024, 12:51
@MIRAKEL955

Das hat buchstäblich nichts mit der Frage zu tun.

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MIRAKEL955  21.04.2024, 12:54
@jo135

Die Frage beschäftigt sich mit dem Umzug und den dazu gehörigen Antrag für die Schule, das Amt ist der beste Ansprechpartner.

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jo135  21.04.2024, 12:55
@MIRAKEL955
  1. Es gibt kein "auswärtiges Amt".
  2. Es ist nicht für den Vollzug des Schulpflichtgesetzes zuständig.
  3. Du hast die Frage nicht gelesen und offenkundig keine Ahnung, wovon du schreibst.

In solchen Fällen ist es sinnvoller, einfach nicht zu antworten, statt die FS zu verwirren.

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MIRAKEL955  21.04.2024, 12:58
@jo135

Wenn das Schulpflichtgesetz mit einem Umzug ins Ausland in Verbindung steht, ist es schon zuständig, auch wenn es dir nicht gefällt.

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jo135  21.04.2024, 14:42
@MIRAKEL955

Seufz. Bei dir hilft es eh nix mehr, aber für FS, falls sie diesen ahnungslosen Schwachfug liest und verunsichert wird.

Die Schulpflicht betrifft ausschließlich "Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten" (§ 1 Schulpflichtgesetz 1985). Tun sie das nicht, sind die Eltern dafür verantwortlich, die Rechtslage im Aufenthaltsland einzuhalten - Österreich ist dafür nicht zuständig, egal welche Staatsbürgerschaft die Kinder haben.

Gäbe es in Österreich ein "auswärtiges Amt", hätte es damit absolut nichts zu schaffen. Die Bildungsdirektionen sind einem geheimnisvollen "auswärtigen Amt" nicht unterstellt.

Das einzige, was man hier mit großer Mühe herbeifantasieren kann: man kann sich als Auslandsösterreicher freiwillig beim BMEIA registrieren, um ggf. kontaktiert werden zu können. Mit der Schulpflicht hat das natürlich keinerlei Zusammenhang.

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MIRAKEL955  21.04.2024, 14:55
@jo135

Du kannst noch soviel schreiben. Wenn die schulischen Belange einen Umzug ins Ausland tangiert, dann betrifft das eben nicht nur Österreich. (Aufnahmebestätigung der im Ausland gelegen Schule,) von wem soll er die wohl erhalten. Da sind Behördengänge angesagt, die er nicht selber bewältigen kann, ohne einen Formfehler zu riskieren.

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jo135  21.04.2024, 15:00
@MIRAKEL955

Du bist derartig trotzig merkbefreit, dass es schon erstaunlich ist. Das obige Formular gilt ausschließlich für in Österreich schulpflichtige Kinder. Der Vorgang ist in § 13 Schulpflichtgesetz dargelegt.

Warum schreibst du von Dingen, von denen du offenkundig überhaupt rein gar keine Ahnung hast? Was bringt dir das? Trollst du einfach herum?

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MIRAKEL955  21.04.2024, 15:08
@jo135

Bezeichnet sich Österreich selber als Ausland ?

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Pfeiffer190 
Fragesteller
 22.04.2024, 09:05

Hallo! Vielen Dank für die hilfreichen Kommentare. Heute habe ich die Bildungsdirektion kontaktiert, es ist wirklich so, wie du geschrieben hast, wir melden uns einfach in der Gemeinde ab und es gibt nichts anderes zu tun. danke für die Hilfe. 🙂

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