Wie muss/darf eine GbR auftreten auf Rechnungen etc (Firmenbezeichnung)?

3 Antworten

Bis zum 24.03.2009 schrieb § 15b Abs. 1 GewO vor, dass nicht im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende (Einzelunternehmer und GbR´s) im Schriftverkehr und damit auch auf Rechnungen ihren vollständigen echten Namen angeben mussten. Diese Regelung wurde dann aufgehoben.

Nun kann eure GbR auch ohne die echten Namen Schreiben und Rechnungen verfassen. Auf der Rechnung muss allerdings eure Steuernummer stehen, um euch für das Finanzamt identifizieren zu können.

Fantasienamen können genutzt und geändert werden. Man muss jedoch aufpassen, dass niemand anderes Rechte an dem Namen hat !

Solltet ihr eure Leistungen auch im Internet anbieten, seid ihr dort gemäß § 5 TMG verpflichtet, ein Impressum mit euren echten Daten anzugeben !

Mein Halbwissen war dahingehend immer:

Wenn du einen "Phantasienamen" für deine Firma möchtest, muss du dich in das Handelsregister eintragen lassen. Andernfalls muss der Name der Firma immer den Namen des Inhabers sowie eine Bezeichnung der Tätigkeit beinhalten (wobei ich bei diesem Punkt nicht sicher bin, ob das evtl. nur bei Kleingewerbe der Fall war).

Aber für ein Phantasienamen ist wie gesagt die Eintragung ins Handelsregister nötig.

Die Eingangsrechnung muss dann auf den korrekten Firmennamen ausgestellt sein.

Mikkey  15.10.2015, 12:43

Der Phantasiename ist seit einiger Zeit auch bei nicht ins Handelsregister eingetragenen Einzelfirmen oder GbR möglich.

Das Eintragen macht die GbR zur OHG