Wie lange werden personenbezogene Daten eines "Schwarzfahrers" aufbewahrt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Zahlen eines erhöhten Beförderungsgeldes steht mit keiner Straftat im Zusammenhang, sondern ist eine Geldbuße ORDNUNGSGELD, also sowas wie ein Bußgeld.

Daraufhin ist die Sache erledigt und kann nicht nochmal geahndet werden.

Ich denke die Aufbewahrungsfristen dieser Vorgänge liegt bei 3 Jahre, weil man Wiederholungen stärker ahnden will und einen Nachweis vorhergehender Taten vorhalten will. Weitere Taten werdend dann mit Strafverfahren verfolgt und nicht mehr mit Bußgeld geahndet.

jurafragen  07.08.2015, 16:16

sondern ist eine Geldbuße ORDNUNGSGELD, also sowas wie ein Bußgeld.

Nein, es ist ein zivilrechtlicher Anspruch auf den (erhöhten) Fahrpreis. Gern kannst Du es auch als Vertragsstrafe sehen.

Daraufhin ist die Sache erledigt und kann nicht nochmal geahndet werden.

Es kann davon ganz unabhängig auch eine Straftat vorliegen, die dann als solche auch zusätzlich geahndet werden kann.

Ich denke die Aufbewahrungsfristen dieser Vorgänge liegt bei 3 Jahre, weil man Wiederholungen stärker ahnden will

Man möchte schlicht im Wiederholungsfalle Strafanzeige erstatten.

Weitere Taten werdend dann mit Strafverfahren verfolgt und nicht mehr mit Bußgeld geahndet.

Du gehst irrig davon aus, dass es hier eine Wahlmöglichkeit gibt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann jedoch sowohl Strafanzeige erstattet werden, als auch ein erhöhtes Beförderungsentgelt velangt werden.

Bei der Deutschen Bahn werden sie nach Zahlung gelöscht, also sobald das Verfahren abgeschlossen ist. Normaler Weise.

Andere Unternehmen werden das ähnlich handhaben.

In der Regel bleiben die Daten 10 Jahre im System. Theoretisch dürften sie aber auch unbegrenzt aufbewahrt werden.

jeffrey94 
Fragesteller
 26.06.2014, 17:21

Warum sollte man sie unbegrenzt aufbewahren wollen?

Du kannst nicht "schwarzfahren". Den Begriff "schwarzfahren" gibt es nicht. Der Bau von dem Schrott, mit dem du durch die Gegend gefahren wirst, wurde von Steuergeldern finanziert. Gehört also dem Steuerzahler. Also auch Dir! Die Daten werden nicht gelöscht... Eventuell archiviert, sollten Daten im Moment nicht mehr gebraucht werden oder es der Umfang, der zur weiteren Aufnahme von Daten auf dem Datenträger benötigt wird, nicht mehr gestattet, weitere Daten zu speichern.

jeffrey94 
Fragesteller
 14.07.2014, 22:17

Ich bin ja auch aus Versehen schwarzgefahren.

Aus den Steuergeldern wurde evtl. der Bau des Eisenschrotts finanziert, aber leider nicht die unendlich vielen Fahrten für den Einzelnen. So etwas gibt es vielleicht im Himmel, da wo es auch das "Grundeinkommen" gibt...

Die Daten müssen irgendwann gelöscht werden, max. 5 Jahre dürfen diese aus berechtigtem Interesse gespeichert werden, würde ich sagen. Danach kann man auf Antrag die Löschung der Personendaten verlangen, sofern dieses nicht bereits automatisch durch das Verkehrsunternehmen geschehen ist. Mit allen anderen Verhaltensweisen schadet sich das Unternehmen nur selbst.

hajo131  15.07.2014, 09:12
@jeffrey94

Du kannst mit Dingen(in diesem Fall die S-bzw. U-Bahn) die dir gehören, nicht schwarzfahren.Geht nicht ! Daten werden nicht gelöscht. Dein Antrag interessiert auch keinen. Das Unternehmen schadet sich selber schon gar nicht, da interne Vorgehensweisen logischerweise nicht an die Öffentlichkeit getragen werden.

PS: Ich lauer dir morgen früh, bevor du zur Arbeit fährst, bei deinem Auto auf. Solltest du die Frechheit besitzen, den Motor zustarten, nehme ich dich fest, und lasse dich erst wieder laufen, wenn du an mich 2000 Euro gezahlt hast. Dann darfst du bis an dein Ziel fahren. Aber nicht weiter...!!!. Ansonsten kostet's dich noch mal 2000 Euro. Und anschließend komme ich nochmal persönlich vorbei und beiße dir die Nase ab. => du Illegaler, du Verbrecher, du "Ich mache was ich will"-Typ, du...

PatrickLassan  23.07.2014, 12:10
Den Begriff "schwarzfahren" gibt es nicht.

Offiziell heißt das 'Erschleichen von Leistungen', geregelt in § 265a StGB, umgangssprachlich sagt man dazu 'schwarzfahren'.

Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html

Der Bau von dem Schrott, mit dem du durch die Gegend gefahren wirst, wurde von Steuergeldern finanziert.

Nein sondern von den Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf (auch bei der Deutschen Bahn).

Beim versehentlichen Schwarzfahren...

Wie bitte?! Wie kann man aus versehen eine Straftat begehen?

Ich war vor längerem in einem Gerichtsverfahren. Der Typ musste in den Knast, unter anderem weil er schwarz gefahren ist. Die Daten, an denen er schwarz fuhr, lagen sehr weit zurück. Ich würde daraus schließen, dass die Daten fürs erste dort gespeichert bleiben.

Hoffe konnte dir, auch wenn nur etwas helfen...

jeffrey94 
Fragesteller
 26.06.2014, 17:28

Indem man vergisst seine Fahrkarte zu entwerten. Eine Fahrkarte hatte ich dabei. Kostete 12,50 € (Streifenkarte). Ist das jetzt eine Straftat, weil man vergessen hat zu entwerten?

Nicht Äpfel mit Birnen mischen.

Die Daten im Gerichtsverfahren, sind höchstwahrscheinlich Daten eines Strafverfahrens die zu einer Verurteilung führten und die dann in der Strafkammer als Akte aufbewahrt werden. Ich rede hier von erstmaliger Kontrollbeanstandung, die bei der MVG MVV in München elektronisch gespeichert werden.

auchnochmal  04.07.2014, 21:09
@jeffrey94

Ich zähle 1 und 1 zusammen. Du kaufst eine Karte und vergisst diese zu entwerten? Heikle Geschichte...

jeffrey94 
Fragesteller
 05.07.2014, 01:39
@auchnochmal

Die Streifenkarte kaufte ich Monate zuvor, nicht unmittelbar vor dem Schwarzfahren. Ich hatte auch kein Problem damit das EBE in Höhe von 40 € zu bezahlen, plus 12,50 € im Voraus für zukünftige Fahrten.

Weiß nicht was daran heikel sein soll? Einfach einmal dem Autor glauben, dass er es vergessen hat.

Nach welchem Zeitraum kann man die Löschung der Daten verlangen?