Wie lange kann man bei DM
die fertigen Fotos liegen lassen?Und was passiert damit wenn man sie nicht abholt????
3 Antworten
Was hier wieder ein Blödsinn an Antworten verzapft wird von Leuten, die sich scheinbar beharrlich weigern, mal richtig zu recherchieren! 8-(
Die GOOGLE-Suche nach "DM AGB" ergab diesen Treffer: http://www.dm-digifoto.de/agb.html
Und da steht im
§6 – Lieferung, Versand:
"Zur Aufbewahrung ist der Anbieter – nach Abmahnng betreffend Abholung – nur ein Vierteljahr verpflichtet."
Das ist dann gültiger Vetragsbestandteil zwischen Auftraggeber und DM!
.............. Eine Bitte an die ganzen "Falsch-Antworter": Macht Euch bitte schlau, bevor ihr falsche ratschläge abgebt!
Sie landen im Müll, habe mal ein Praktikum dort gemacht
Das ist so falsch, OHNE auf die Aufbewahrungsfrist der AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) von DM hinzuweisen!
je nachdem was auf den fotos drauf ist werden sie gewinnbringend vertseigert
Auch für DICH, mzmario , gilt:
Mach DICH BITTE schlau, bevor DU hier Blödsinn erzählst!
So etwas wie "gewinnbringend vertseigert" müsste in den AGB von DM erwähnt sein, und weiterhin wäre so eine Vorgehensweise rechtlich äusserst bedenklich und hätte DM schon etliche Prozesse gekostet!
und wielange bleiben sie zur abholung da liegen????