Wie lange dauert, bei Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis, bis die Führerscheinstelle antwortet?
Ich grüße euch, und hoffe mir kann jemand helfen. Mein Führerschein wurde mir vor ca. 5 Jahren entzogen. Vor 4 Monaten hab ich ihn nun neu beantragt und ich warte immer noch auf die Antwort. Wenn ich die Sachbearbeiterin telefonisch erreichen wollte, ging zu 80% niemand dran. Wenn ich sie dann trotzdem mit viel Hartnäckigkeit trotzmal mal dran bekam, vertröstete sie mich nur und gab mir sogar schon 2 Termine, an denen die Papiere bei mir sein sollten. Als ich sie im Nachhinein darauf ansprach, hat sie es beim ersten Mal "ja niemals gesagt" und bei dem zweiten Mal war es nur ein Missverständnis. Bei unserem letzten Telefonat vor 2 Wochen meinte sie es hätte noch etwas gefehlt, was sie neu anfordern müssten. Wir sind so verblieben, dass sie mich anruft, wenn es was neues gibt. Das ganze macht mich langsam etwas mürbe. Hat da jemand Erfahrungen und/oder Tipps für mich?
2 Antworten
Guten Tag,
Nach dem Führerscheinentzug folgt die Sperrfrist. Ist diese erfolgreich absolviert, kann die Fahrberechtigung wiedererteilt werden. Dies darf bereits 3 Monate vor Ablauf der Frist geschehen. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft nach Empfang des Antrags auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eventuelle Maßnahmen, die der Fahrer erfüllen muss, um erneut einen Fahrausweis erwerben zu können.
Das Ende der Sperrfrist bedeutet also nicht automatisch die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Dies kann erst mit einem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrberechtigung geschehen. Dazu müssen Sie den erforderlichen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Diese prüft dann, ob Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Fahrausweis wiederzubekommen. Meist ist dies die medizinisch-psychologische Untersuchung(MPU). Diese fällt in der Regel an, wenn Sie den Führerschein verloren haben, weil Sie die Höchstanzahl an Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg erreicht haben. Ist die Fahrerlaubnis entzogen worden, weil der Betroffene an einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit leidet, muss zusätzlich ein Abstinenznachweis erbracht werden.
In der Regel sollte eine Bearbeitung des Antrages nicht länger als drei Monate dauern.
Ich hoffe ich konnte dir helfen und meine Antwort war hilfreich für dich.
Wissensdurst84
Beim Thema "neuer Führerschein" ist man leider auf die Behördenwillkür angewiesen. Denn es gibt keinen Rechtsanspruch auf neuen Führerschein. Die Behörde kann das handhaben, wie sie es für richtig hält.
Mein Vorschlag wäre, immer wieder persönlich zu erscheinen. Wenn man dabei nett und kooperativ wirkt, wird man weniger abgewimmelt. Also, laß die ewige Anruferei.
"Denn es gibt keinen Rechtsanspruch auf neuen Führerschein"
Sorry, aber diese Aussage ist falsch!
Sind alle Voraussetzungen erfüllt und hat der Bewerber die erforderlichen Nachweise erbracht, so hat er einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis und Aushändigung eines entsprechend ausgefertigten Führerscheins. Der Fahrerlaubnisbehörde steht insoweit bei der Entscheidung keinerlei Ermessen zu.
Ich weise den Kommentar von "siggibayr" als falsch zurück.
Erstens hat mir das meine Fahrschule, bei der ich vor wenigen Jahren selbst zur Nachschulung war, bestätigt, daß es keinen "Rechtsanspruch auf Wiedererteilung gibt".
Zweitens gab es die letzten Jahre zahlreiche Fernsehsendungen über konkrete Fälle, wo Leute, wie wegen Alkohol oder Drogen auffielen, um einen neuen Führerschein kämpften. Und da kamen regelmäßig "Verkehrspsychologen" zu Wort, die das gleiche sagten.
Ich bleibe daher bei meiner Darstellung und unterstreiche sie.
Da liegt die Fahrschule falsch. Sofern du alle Voraussetzungen für die Wiederteilung erfüllst, hast du einen Rechtsanspruch darauf und kannst diesen Anspruch auch im Verwaltungsverfahren gerichtlich durchsetzen.
Scheinbar hast du nicht verstanden, um was es geht.
Wenn du bei der MPU durchfällst, liegen die Voraussetzungen für eine Wiedererteilung nicht vor. Dann kann dir nach der Gesetzesvorschrift keine Fahrerlaubnis erteilt werden.
Ein Rechtsanspruch besteht dann, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, steht ganz genau in den Gesetzen und was du beibringen musst, teilt dir die Fahrerlaubnisbehörde auch mit. Auch die Verwaltungsbehörden müssen sich an die Buchstaben der Gesetze halten.
Ich bleibe bei meiner Darstellung für immer, da sie nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben ist. Ich wünsche durch Debattierlustige nicht mehr belästigt zu werden. E N D E .
Erstmal danke für die schnelle Antwort. Als ich vor 4 Monaten da war, habe ich 150 € bezahlt, für die Wiedererteilung. Ist die Führerscheinstelle nicht in dem Moment, wo sie das Geld angenommen haben, einen Vertrag mit mir eingegangen, in dem sie sich verpflichten alle Schritte zu prüfen und mir dann auch Antwort über die möglichen Folgen zu geben? Und natürlich bin ich stets nett geblieben.