Wie kann man rechtssicher bzw. nachweislich eine Firma kontaktieren?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Adresse in der Fußzeile ist der Unternehmssitz, also die ladungsfähige Adresse, an die Du auch Post senden könntest.

Die Anschrift in der Kopfzeile und die Du auch bei Postanschrift findest solltest Du tatsächlich für den Briefverkehr verwenden. Es handelt sich wie Du vermutet hast um ein Postfach. Das Postfach hat hier eine eigene PLZ, weil der Empfänger offensichtlich ein Großkunde der Deutschen Post ist.

Du kannst Einschreiben in jeder Form auch an Postfächer versenden. In solchen Fällen bekommt der Empfänger immer ein Kärtchen eingelegt in das Fach und muss sich die Einschreiben gegen Quittung am Schalter abholen.

Wenn Du ein Einschreiben versenden willst ist die günstigste Variante das Einwurf-Einschreiben (2,85 € Porto). Du kannst es online nachverfolgen und alle anderen Varianten bringen Dir nicht mehr Rechtssicherheit.

In der Regel reicht das Einschreiben, da der Zugang des Briefes nachgewiesen werden kann und der Anschein gegeben ist.

Wenn es Dir wirklich um gerichtsfeste Sicherheit geht, dann müsstest Du Dich an die Gerichtsvollzieher-Verteilstelle des Amtsgerichtes in dem der Empfänger seinen Sitz hat wenden um den GV mit einfacher oder persönlicher Zustellung beauftragen. Die Notwendigkeit sehe ich hier aber nicht.

Jede Firma muss einen Geschäftssitz auf ihrem Briefbogen nennen und auch die Frmennummer und das Handelsregister in dem sie eingetrage ist.

Das ist die einzige wirklich RECHTSGÜLTIGE Adresse.

Wenn ich gar keine Schulden bei der Firma habe würde ich gar nicht antworten, sondern einen gerichtlichen Bescheid abwarten.  Man ist nicht verpflichtet Zeit und Geld für Betrüger auszugeben, die einem Rechnungen schicken, die gar nicht zu zahlen sind. 

Unabhängig von deiner eigentlichen Frage (da gibt es hier schon vernünftige Antworten):

Inkassobüros sind einer Aufsicht unterworfen.

Und die Aufsichtsgerichte registrieren Inkassos in einer Datenbank, die du online einsehen kannst.

Und die Registrierung samt offizieller Adresse findet sich hier: http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/index.php?button=show&id=9510

Einwurfeinschreiben ist ja wohl nicht rechtssicher.

Weitestgehend schon.

Sende den gleichen Text vorab per Email (Empfangsbestätigung anfordern und sich selbst ins CC setzen) oder per Fax (erste Seite und OK Vermerk müssen im Faxbericht auftauchen). Neben dem Einwurfeinschreiben reicht dies als Anscheinsbeweis allemal aus.

Eine 100% sichere Methode wäre nur die förmliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher an die ladungsfähige Anschrift.

Diese bekommst du raus wenn du nach dem Inkassobüro im Rechtsdienstleistungsregister suchst.

Erst mal musst du klären ob überhaupt eine Forderung besteht.

Gibt auch betrügerische Firmen, die mit Inkasso-Briefen den Leuten Angst einjagen. Wenn nur 1 von 100 Leuten zahlt haben die schon gewonnen.

Wenn die Forderung berechtig ist, muss man natürlich schon zahlen.

Einwurfeinschreiben das ist rechtssicher, die Deutsche Post garantiert da die zustellung.

Ach ja nowas niemals eni Schuldanerkenntnis oder eine Ratenzahlung zustimmen, danach hast du keine Chance mehr das Inkasso-Schreiben anzufechten.



micholee 
Fragesteller
 09.06.2016, 01:53

Geht das überhaupt ohne Angabe der Straße oder Postfach? Da steht nur eine PLZ und der Ort. Und in der Fußzeile eine ganz andere Adresse. Was mich nun irritiert.

wassermann123  09.06.2016, 02:21
@micholee

Es gibt auch extra Postleitzahlen für Grosskunden.

Die inkassofirmen wird wohl so gross sein das die schon ihre eigene Postleitzhanl haben.