Wie kann man eine einstweilige Verfügung gegen jemanden stellen?

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Sammel erst einmal alle Beweise ( Beleidigungen/Bedrohungen ) der Belästigungen, die du von deinen Ex Freund hast. Die müssen aussagekräftig sein.

Also Briefe, Screenshots usw. . Eventuell hast du auch schon eine Art Belästigungs Tagebuch erstellt. Wenn nicht, dann mach das ruhig.

Damit gehst du zur Polizei. Erstattest Strafanzeige wegen Nachstellung nach § 238 StGB ( stalking ) . Danach gehst du zu deinem Amtsgericht, Zivilabteilung. Da zur Rechtsantragsstelle.

Du beantragst dort den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen deinen Ex . Dieser Antrag hat nur Erfolg, wenn die Belästigungen und eventuell Bedrohungen ( § 241 StGB ) entweder mittelstark, aber über einen längeren Zeitraum gewesen sind. ( "Du blöde H**e! Dir werde ich es noch zeigen" )

Oder die Belästigungen und eventuell Bedrohungen nur über einen kurzen Zeitraum, dafür aber sehr heftig waren. ( "Wenn ich dich und deinen Neuen nur einmal sehe, schlitze ich euch beide auf! Das schwöre ich!" )

Im Erfolgsfall erlässt das Gericht die Einstweilige Verfügung. Die Verfügung kann dann vom Inhalt unterschiedlich ausfallen. Zum Beispiel darf sich dein Ex dann dir gegenüber auf 100 - 200 Meter nicht nähern.

Muss 100 - 200 Meter Abstand von deinem ( Miets- ) haus halten. Darf dich in keinster Weise mehr kontaktieren. ( Post, soziale Medien, Internet, E-Mail ) Sowas wäre denkbar.

Sprich seperat von dem Antrag auf eine EV gegenüber deinem Ex ein Hausverbot aus. Das ist auch mündlich ausgesprochen sofort gültig. Wohnst du in einem Mietshaus, dann gilt das Hausverbot nur für deine Wohnung.

Das Hausverbot kannst du auch gegenüber der Polizei oder dem Gericht zum Nachteil deines Ex aussprechen. Er muss aber irgendwie davon Kenntnis erlangen. Am besten unter Zeugen.

Verstöße gegen das Hausverbot sind nach § 123 StGB ( Hausfriedensbruch ) strafbar.

Wenn du einmal so eine Einstweilige Verfügung hast ( die gilt meist 6 - 12 Monate ), dann kannst du ( falls du während der Gültigkeit umziehst oder dein Ex deine aktuelle Anschrift nicht kennt ) beim Einwohnermeldeamt der Weitergabe deiner Anschriftdaten widersprechen. ( kostenlos, ist in 5 Minuten erledigt )

Eben unter Vorlage der Einstweiligen Verfügung. Normalerweise kann jeder die Adresse eines anderen raus bekommen, wenn der Anfragende den Namen und das Geburtsdatum und/oder den Namen und die letzte Anschrift des Dritten kennt.

Der Anfragende muss aber beim Einwohnermeldeamt für diese Auskunft  ca. 5 € bis 13 € zahlen. Je nach Stadt.

Die Weitergabe seiner Adresse kann man in der Regel nur widersprechen, wenn man nachweist das ein Dritter dir körperlich schaden möchte, bei Zeugenschutzprogrammen und anderen schwerwiegenden persönlichkeitsrechtlichen Aspekten.

Eine einstweilige Verfügung wird dir nichts bringen.

Stelle eine Strafanzeige bei der Polizei. Nach §238 StGB ist das Terrorisieren möglicherweise "Nachstellung" und strafbar.

Eine Strafanzeige kostet nichts und du brauchst keinen Anwalt. Die Ermittlungen usw. sind dann Sache der Polizei bzw. des Staatsanwaltes.