Wie ist die Rechtslage bei Diebstahl?

3 Antworten

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Käufer hat die Möglichkeit, den erlittenen Schaden beim Verkäufer zurückzufordern.

Wenn er diesen aufgrund des Wesens des Verkaufs nicht mehr zurückverfolgen kann, ist Käufer das Risiko eingegangen und hat akzeptiert, im Falle von Kauf von gestohlener Ware auf seinem Schaden sitzen zu bleiben.

Wäre also gut, in so einem Fall den Verkäufer identifizieren zu können. Insbesondere wenn der ein e-bike ohne Papiere verkaufen will. Und der Käufer da auch noch drauf eingegangen ist, und erst bemerkt, dass er keine Papiere hat, wenn die Versicherung darum fragt.

Bushmills145  04.07.2022, 14:27

Danke schön für Sternchen!

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Verstehe ich nicht. E-Bikes sind mehr oder minder KFZ gleichgestellt. Wer das ohne dazugehörige Bescheinigungen kauft, nimmt mindestens billigend in Kauf Diebesware zu kaufen.

Glaube ein e Bike ohne unterlangen versichert dir keine Versicherung, hat mir z.b meine Versicherung gesagt.

iopasdlkads 
Fragesteller
 02.07.2022, 20:47

nicht versichern sondern registrieren lassen damit es bei Diebstahl in der Datenbank ist !

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Hiii92  02.07.2022, 20:48
@iopasdlkads

Der jenige der mit dem fahhrad erwischt worden ist bekommt Probleme ist egal von wem du es hast, wenn du weißt wer es dir verkauft hat bekommt auch Probleme .

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