Wie ist die Gewährleistung bei Schuhen, wenn nach einer Woche die Beschichtung abgeht?

14 Antworten

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Nein, das ist nicht wirklich so ;) es handelt sich ja offensichtlich um einen Sachmangel. Dazu die Kurzfassung:

Das Schuhgeschäft ist dein Vertragspartner und nicht die Firma, die den Schuh mal hergestellt hat. Du hast zunächst Anspruch auf Nacherfüllung nach § 439 BGB (d. h. entweder wird die Beschichtung erneuert/repariert oder du bekommst einen neuen Schuh). Wenn der Verkäufer das verweigert, kannst du vom Vertrag zurücktreten und bekommst dein Geld zurück.

Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf gilt hier die Vermutung, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand (§ 476 BGB). Der Verkäufer müsste beweisen, dass du den Mangel verursacht hast. Lass dich nicht abwimmeln ;)

Grinzz  23.01.2014, 13:21

Kurz, knapp, korrekt!

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karo13  28.01.2014, 23:21

Danke für den Stern :)

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Hast Du den Kassenzettel noch? Dann bring die Schuhe zurück!

Ich sammele überigens erst mal alle Kassenzettel in einer Box und habe auch schon nach ein paar Monaten mit Erfolg reklamiert!

Sowas darf nicht sein und viele Firmen sind froh, wenn sie diese Ware zur Reklamation beim Hersteller zurück bekommen. Schließlich haben auch Schuhgeschäfte einen Ruf zu verlieren!

Viel Erfolg

PS.: Lass Dir die Telefon-Nummer der Zentrale geben und beschwer Dich dort direkt!!!

GiBl89 
Fragesteller
 23.01.2014, 11:28

ich habe sie zurückgebracht, sie nehmen sie nicht zurück, und als ich am tel. gesagt habe das ich das Geschäft nicht mehr betreten werde, war ihr das auch egal, deswegen frage ich mich wie die Sache rechtlich aussieht?

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auchmama  23.01.2014, 11:30
@GiBl89

Du hast ein Recht auf Tausch bzw. Rücknahme der Schuhe! Setz ein Schreiben auf und drohe mit rechtlichen Schritten!!!

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Droitteur  23.01.2014, 11:47
@GiBl89

Wenn du Austausch und (wenn überhaupt möglich) Reparatur nicht mehr möchtest, kannst du auch vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Diese einseitige Erklärung - da brauchst du auch nicht auf Bestätigung oä warten - führt für dich zu einem Anspruch auf Rückgewähr des Kaufpreises (bzw des zu viel gezahlten), was du im Zweifel auch recht unkompliziert durch das gerichtliche Mahnverfahren durchsetzen kannst.

Freue mich über Nachfragen und will stets gern wissen, wie ein Fall zu Ende geht :)

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GiBl89 
Fragesteller
 28.01.2014, 23:15
@Droitteur

Hallo

so ich bin heute leider erst wieder online gekommen, es ist folgendes passiert:

ich bin zum Schuhladen gefahren und habe die Chefin verlangt, habe auf die Gewährleistung hingewiesen. Sie meinte schnippisch ich sollte mich doch erst informieren bevor ich auf solch eine idee komme, sie kann ja schließlich auch ihren Anwalt rufen und, ich rede ja sooo einen unsinn und so weiter... dann erzählte sie mir sie habe erst diese Woche 2 TV-Sendungen gesehen wie das ist mit Gewährleistung und Co. (da musste ich ja dann schon lachen, ich habe ihr gesagt, wenn sie das als Geschäftsführerin erst im TV ansehen muss wie meine Rechte und ihre Pflichten sind, dann will ich nicht wissen was sie noch alles nicht weiß) naja nach 20 Minuten rumgestreite hat sie mir noch ne Art Betrug vorgeworfen ich wäre irgendwie gegen nen Nagel gelaufen. Ich fand das einfach für ne Geschäftsleitung wirklich sehr sehr schwach!! Nachdem sie immer mehr checkte das sie nicht mehr gegen mich ankommt hat sie in einer anderen Filiale angerufen und die gleichen Schuhe da bestellt und nun hab ich jetzt komplett neue Schuhe bekommen.

Ich betrete nie wieder dieses Geschäft!!

Vielen vielen Dank für die tollen Antworten!! :-)

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Da der Kauf noch nicht 6 Monate her ist, ist der Hersteller eigentlich in der Beweislast. Zwei Wochen ist für mich kein "Verschleiß". Der Hersteller muss aus meiner Sicht nachweisen, dass du die Schuhe nicht ordentlich behandelt hast und du sie viel zu oft und auch nicht korrekt getragen hast (schwer möglich).

Die Schuhe kannst du nebenbei maximal 336h getragen haben. Das wären zwei Wochen ohne Schlaf oder nicht mal zwei Monate wenn man sie unter normalen Bedingungen tragen würde. Da bleibt eigentlich nur noch nicht "fachgerechte Behandlung".

zum Verbraucherschutz gehen oder einen ordentlichen Brief an das Geschäft. Zwei Wochen ist nix, so schlecht dürften deine Karten nicht stehen.

Ich werde weder einen neuen Schuh, noch mein Geld zurückbekommen.

Das ist ganz klar gegen unsere gesetzlichen Bestimmungen. Das fällt unter die Gewährleistung.

Hast du den Kassenzettel noch? Dann poche auf dein Recht entweder neue Schuhe zu bekommen oder dein Geld zurück. Der Händler muss übrigens dafür haften, dass die Waren einwandfrei sind, nicht der Hersteller.

Ein ganz normaler Verschleiß kann übrigens erst nach mehreren Wochen auftreten.

Wenn das Geschäft sich wirklich quer stellt, verweise sie auf die Gewährleistung und drohe mit einem Anwalt. Manchmal reicht schon die Drohung aus, um sein Recht zu bekommen.

Hallo GiBI89, Der Knackpunkt ist glaube ich die Beweislage. Du mußt beweisen, wann Du dieSchuhe gekauft hast. Nur dann können sie Dir nicht mit dem Verschleiß kommen. Also denke ich, daß Du nur Chancen hast, wenn Du Beleg oder Kontoabbuchung vorlegen kannst. Denn normalen Verschleiß können sie dann nicht behaupten. Viel Glück Petronilla