Wie handelt man bei frechen Kunden?

17 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach den bereits vielen Antworten muss ich hier mal was richtig stellen:

Sobald irgedetwas in der Tasche, Rucksack etc. verschwindet ist es VERSUCHTER DIEBSTAHL!

Zitat:

"§ 242 StGB Diebstahl.

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar."

Als versuchter Diebstahl gilt im Handel alles wenn die Ware der Sicht des Verkaufspersonals enzogen wird! Das heißt im Klartext, daß rein juristisch schon das einpacken von Waren in Tüten und Beuteln im Verkaufsraum den Straftatbestand des versuchten Diebstahls erfüllt. Es spielt dabei keine Rolle was der "Täter" im Anschluss damit vor hat (z.B. Auspacken an der Kasse), da dies zum Tatzeitpunkt nicht ersichtlich ist. Erst beim Verlassen des Kassenbereichs ist es ein begangener Diebstahl.

Mein Tip:

Weise diesen Kunden das nächste Mal freundlich (!) darauf hin und bitte ihn beim nächsten Einkauf einen Einkaufswagen/-korb zu benutzen, um weitere Missverständnisse zu vermeiden.

Wenn er sich dennoch weigert hilft nur noch ihn tatsächlich anzuzeigen, was jedoch, sofern er nicht schon wegen solcher oder ähnlicher Dekikte auffällig geworden ist, meist eingestellt wird. Aber er hat dann zumindest draus gelernt.

Der letzte Weg wäre dann nur noch das Hausverbot.

PS: Das Verkaufspersonal ist berechtigt in Taschen schauen, sofern der Verdacht des Diebstahls gegeben ist, was bei bereits versuchtem Diebstahl logischerweise der Fall ist. Denn die Polizei muss nicht zwingend hinzugezogen werden wenn sich der Täter ausweisen kann und sich kooperativ zeigt. Nur wenn er "Theater" macht, was zu ca. 80% immer der Fall ist.

eminarda01 
Fragesteller
 15.08.2010, 12:38

danke dir... ich weis nun bescheid. deine Antwort war wirklich sehr hilfreich und ausführlich

NettoOpfer  16.08.2010, 12:47
@eminarda01

Mache das ja auch schon lange genug ;-)

Das ist eine der vielen Sachen die einfach niemand weiß. Genau wie das Thema "vorläufige Festnahme". Wenn du z.B. einen Ladendieb auf frischer Tat ertappst, bist du (oder jeder andere Kunde auch) befugt eine vorläufige Festnahme vorzunehmen sofern sich der Dieb der Feststellung seiner Personalien durch Flucht entziehen will. Du darfst ihn notfalls auch unter Einsatz von Gewalt bis zum Eintreffen der Polizei festhalten und sogar fesseln und einsperren wenn dies erforderlich ist.

Habe ich selbst alles schon durch...

anonlikestrains  01.05.2013, 01:30

Völlig falsch, vor der Kasse kommt kein Kaufvertrag zustande und solang man nicht mit der Ware, wo immer man sie bei sich führt, einfach den Laden verlässt ist dies kein Diebstahl.

Steht nirgends angeschlagen dass ihr Taschenkontrolle macht, und grundsätzlich dürft ihr das auch nicht, das ist dann sozusagen Kulanz oder auch Unwissenheit des Kunden.

Kenne diese Fälle auch, gleiche Branche ;)

cagevn  14.08.2010, 02:15

Ja aber seit das Gesetz zur Wahrung der Privatsphäre was den Rucksack angeht durch ist, ist es gesetzlich untersagt Taschen und Rucksäcke mit in den Laden zu nehmen, und/oder Waren hinein zu tun.

Also ist es auch Kulanz vom Laden dass die dich net hops nehmen wenn du was reinlegst.

dummfrag  14.08.2010, 02:25
@cagevn

Es ist nicht gesetzlich untersagt Taschen mitzunehmen.

Ihr könnt aber Hausverbot aussprechen, aber das macht ja auch kein Betreiber.

Ich würd es immer auf generelle Regeln schieben.

Natürlich glaubt man der klaut was, aber dass kann man ihm ja nicht um die Ohren hauen.

Aber man könnte sagen: "Es tut mir leid, so sind die Vorschriften, ich müsste einen Blick in ihren Rucksack werfen. Ansonsten bin ich die, die im Regen steht. Ich würde Ihnen schon nicht Verbotenes zutrauen, aber mir sind da die Hände gebunden, ich muss leider in Ihren Rucksack sehen."

Mit Floskeln wie: "sonst bin ich die, die im Regen steht" umgeht man zu sagen dass man Ärger kriegt, denn sowas hört der Chef wiederum nicht gern^^

MerenwenMiriel  14.08.2010, 02:16

"Natürlich glaubt man der klaut was?" Tut man das? Ich unterstelle nicht jedem ohne Grund, dass er was klauen will. Viele packen die Sachen einfach schon ein, ohne sich was dabei zu denken.

cagevn  15.08.2010, 14:55
@MerenwenMiriel

ja aber wer hat denn was dagegen kurz den rucksack zu öffnen??

also es war auf jeden fall richtig dass du darauf bestanden hast reinzukucken ich mein, möglich ists ja dass er was klaut das nächste mal würd ichs nicht anderst machen, er hat sich ja so dumm angestellt hätte er den rucksack gleich gezeigt hätt er nicht 2 min rumstreiten müssen

Du sagst ihm einfach, dass die Geschäftsleitung Dich verpflichtet, das zu prüfen.

Außerdem sollten da wohl Schilder hängen, dass Taschen usw. draußen zu lassen sind.

Und wenn er es nicht will, müsste er mit Hausverbot rechnen.