Was passiert wenn ich mich an der Supermarktkasse weigere meinen Rucksack/meine Tasche zu öffnen?

13 Antworten

Habe mir gerade die anderen Antworten durchgelesen und bin überrascht was für "Experten" hier wieder ihren Senf dazugeben müssen.

Halte dich an die Antworten von GoimgarDE, dann fährst du ganz gut, denn der scheint zu wissen wovon er spricht.

Grundsätzlich hat NIEMAND das Recht ohne triftigen Grund deine Sachen zu kontrollieren. Ohne begründeten Verdacht darf das nicht einmal die Polizei. Eine Ausnahme bilden hier jedoch Plätze die behördlich als "gefährliche Orte" eingestuft sind. Hier darf die Polizei immer kontrollieren oder aber auch bei Zollkontrollen.

Ansonsten wie gesagt nur bei begründetem Verdacht. Komisch auszusehen, oder sich merkwürdig zu verhalten ist kein begründeter Verdacht, sondern nur wenn dich jemand tatsächlich bei einer Straftat beobachtet hat, du also Waren in deinen Rucksack gepackt hast. alles andere sind lediglich Vermutungen und Spekulationen und die sind rechtlich irrelevant.

Aber nicht verwechseln: Fragen dürfen sie alle, sie dürfen es nur nicht verlangen bzw. fordern. Und wenn sie fragen darfst du es höflich verneinen und weitergehen. Sie können dann zwar gerne die Polizei holen, aber festhalten dürfen sie dich nicht. Das aber auch nur wenn sie dich tatsächlich auf frischer Tat ertappt haben.

signk  10.03.2016, 23:29

Denke, man sollte locker bleiben.. 

Hat keiner gesagt, dass hier irgendjemand 'Experte" ist.., du schreibst hier sinngemäß genau das, was andere auch schon geschrieben haben.   Bist du jetzt auch "Experte", die du ja so "hervorhebst"??

Antworten nebst verlinkungen wurden gegeben.., muss man nur anklicken und nachlesen. 

signk  10.03.2016, 23:38
@signk

..ausgenommen ausgewiesene 'Community Expertenantwort'.., die hattest du aber auch nicht gemeint, right?! 

Cokedose  10.03.2016, 23:59
@signk

Deswegen steht "Experten" ja auch in " ". Wer eine korrekte Antwort gegeben hat, hat ja keinen Grund sich angesprochen zu fühlen. Aber es ist nun mal wirklich auch einiger totaler Unsinn dabei und es regt mich einfach auf wenn Leute einem Ratsuchenden eine Antwort geben obwohl sie von dem Thema gar keine Ahnung haben, es jedoch wie Tatsachen aussehen lassen.

Mit dem Zusatz "Expertenantwort" hatte das nichts zu tun.

Meine Antwort soll dem Fragesteller nur die anderen korrekten Antworten bestätigen. Als Experte würde ich mich auch nicht bezeichen, aber ahnungslos bin ich auch nicht.

Sie dürfen nicht ohne Deine Einwilligung in Deine Tasche schauen. 

Sie dürfen aber die Polizei rufen und Dich bis zu deren Eintreffen festhalten. Die Polizei ist dann auch berechtigt, Deine Taschen zu durchsuchen. 

whabifan 
Fragesteller
 10.03.2016, 19:48

Wieso darf die Polizei mich denn einfach durchsuchen?

Andretta  10.03.2016, 19:53
@whabifan

Weil die vom Supermarkt, wenn sie denn überhaupt die Polizei rufen, von einem begründeten Verdacht sprechen werden. Sonst wäre das ja irgendwie sinnlos. 

whabifan 
Fragesteller
 10.03.2016, 19:57
@Andretta

Ja klar. Aber ein begründeter Verdacht ist ein Verdacht den man begründen muss. Wenn ich allerdings nichts verdächtiges getan habe, dann haben sie ja auch keinen begründeten Verdacht. Das Personal des Supermarktes müsste gegebenenfalls lügen (zb behaupten man hätte mich gesehen wie ich versucht habe zu stehlen). Und damit würden sie sich selber strafbar machen, wegen falscher Verdächtigung zb.

Andretta  10.03.2016, 20:10
@whabifan

Ich schätze, das ist mal wieder so ein Fall vom berühmten "Recht haben und Recht bekommen".

Ttheoretisch könntest Du sie bei falscher Verdächtigung sicherlich auch anzeigen. Allerdings glaube ich nicht, dass das erfolgversprechend wäre.

Ich lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.

furbo  10.03.2016, 20:10

Warum dürfen sie ihn einfach so festhalten?

Andretta  10.03.2016, 20:17
@furbo

Dürfen dürfen sie nur, wenn sie einen begründeten Verdacht haben. Aber das ist ja ein bisschen auslegbar, zumindest in der Aussage. Z.B. "Es sah so aus als ob er was eingesteckt hätte. Tut mir leid."

Warum man jemanden festhalten darf? Na, stell Dir  vor, jemand  wollte Dein Fahrrad klauen, und Du müsstest einfach zusehen, wie er weg fährt. Da wir nun keine Selbstjustiz gestatten, ist es eben erlaubt, jemanden dann festzuhalten, damit die Polizei sich um den Fall kümmern kann. Wenn man das denn möchte.

imager761  10.03.2016, 20:18
@furbo

§ 127 StGB.

furbo  10.03.2016, 21:35
@imager761

§ 127 StGB? Bei der Bildung bewaffneter Gruppen würde ich mich eher nicht auf den127 StPO berufen, sondern um ein SEK bitten.


Der § 127 StPO erlaubt die Festnahme neben den üblichen Voraussetzungen nur dann, wenn eine Straftat vorliegt bzw. der Festnehmende für ihn objektiv eine Straftat vorliegt. Das Nichtöffnen von Taschen alleine begründet nicht die Festnahme. 
furbo  10.03.2016, 21:40
@Andretta

Du vermengst hier zwei Rechtsinstitute, die vorläufige Festnahme nach § 127 StPO und die Notwehr nach § 32 StGB.

Das bloße Weigern, andere in seine Tasche gucken zu lassen, ist kein begründeter Verdacht. Da muss noch einiges hinzukommen. 

Andretta  10.03.2016, 21:43
@furbo

Steht ja im zweiten Kommentar von oben. Der Thread war quasi ein fortlaufendes Gespräch.

Eichbaum1963  11.03.2016, 09:55
@furbo

§ 127 StGB.

@imager, DER war gut. :P Ironie/off

Und § 17 StPO darf nur zur Anwendung kommen, wenn jemand auf frischer Tat ertappt wird. Ein reiner Verdacht reicht dazu nicht aus.

Hätten wir vielleicht eher machen sollen: (L i n k)

Habe ich ja, @Andretta ;) Allerdings ist der 2. Link von dir noch besser. ; )

Wenn der Kassierer / ein sonstiger Bediensteter einen erheblichen Verdacht auf einen Diebstahl hat, wird die Polizei gerufen und die guckt dann in die Tasche. Warum die die Polizei rufen sollten, wenn kein Verdacht besteht, erschließt sich mir nicht.

Genau aus diesem Grund hat man Rücksäcke und Taschen vor dem Betreten des Verkaufsraum in Schränke zu verschliessen oder an der Info abzugeben.

Kommt man andernfalls der freiwlligen Inhaltskontrolle nicht nach, um Ladendiebstahl auszuschliessen, wird die Polizei gerufen und die darf ihn wie dich durchsuchen.



whabifan 
Fragesteller
 10.03.2016, 19:52

Darf die Polizei einfach so ohne Tatverdacht meine Taschen und Rucksäcke durchsuchen?

imager761  10.03.2016, 20:10
@whabifan

Einfach so nicht, aber bei Anfangsverdacht wg. Ladendiebstahls schon. Denkst du, sie wird gerufen, weil man sich für den privaten Inhalt interessiert?

whabifan 
Fragesteller
 10.03.2016, 20:20
@imager761

Nein, sie wird aber vielleicht gerufen weil der Verkäufer denkt die Tatsache dass ich auf mein Recht auf Privatsphäre bestehe würde als Verdacht ausreichen. Mich hingegen interessiert ob die ausreicht, weil wenn ja, dann macht das Recht auf Privatsphäre ja keinen Sinn. Also wenn die Berufung auf dieses ausreicht um einen dringenden Tatverdacht herzustellen.

Nein, du bist nicht verpflichtet, deinen Rucksack, deine Tasche zu öffnen. 

Sollten sie darauf bestehen und die Polizei rufen, könntest du dennoch weggehen. Auf die Polizei warten musst du nicht. Halten sie dich fest, wäre das eine Freiheitsberaubung, gegen die du dann, wenn die Polizei ankommt, direkt Anzeige erstatten kannst.

Anders wäre es, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für einen Diebstahl hätten, dann (aber auch nur dann) könnten sie dich festhalten, aber die Tasche bleibt zu, da darf nur die Polizei ran.