Wie berechnet man die Arbeitszeit wenn ein Feiertag dazwischen war?

5 Antworten

Wenn Du regelmäßig Montags arbeitest dann sind diese Stunden erledigt, also wie gearbeitet und müssen auch angerechnet werden.

Bei unregelmäßiger Arbeit wird Dich Dein AG wohl auf die anderen Wochentage verplant haben. Da hattest Du von dem Feiertag arbeitsmäßig gesehen nix.

Das kommt auf den Vertrag an. Wenn in deinem Vertrag drin stünde, dass du mittwochs und donnerstags arbeitest, sind sowohl Karfreitag als auch Ostermontag für dich irrelevant.

Wenn im Vertrag nur drinsteht, dass du pro Woche 15 Stunden arbeiten musst und du regulär von Montag bis Freitag eingesetzt wirst, wären das im Schnitt 3 Stunden pro Tag und dir werden pro Feiertag 3 Stunden gutgeschrieben. Diese Woche müsstest du also nur noch 12 Stunden ran.

Arbeitest du aber sogar von Montag bis Samstag, sind das im Schnitt nur zweieinhalb Stunden. Und dann müsstest du diese Woche noch 12,5 Stunden arbeiten.

lettilein 
Fragesteller
 10.04.2012, 10:34

perfekt! ;) super Antwort das heist also,dass ich letzte woche 3,5 überstunden haben,weil ich da 16std gearbeitet habe,aber da ja noch der Karfreitag war?

Baudelaire  10.04.2012, 10:43
@lettilein

Auch das hängt von deinem Vertrag ab. Länger bzw. mehr zu arbeiten bedeutet nicht automatisch, Überstunden zu machen.

Wenn dich dein Chef aber so eingesetzt hat, muss er das auch berücksichtigen.

lettilein 
Fragesteller
 10.04.2012, 10:46
@Baudelaire

wieso nicht? wenn ich mehr als 15std arbeite sind das doch überstunden,oder nicht? zumindest wird das bei uns so berechnet!

Baudelaire  10.04.2012, 10:51
@lettilein

Wenn das bei euch so berechnet wird, ist es ja okay. Es ist nur eben nicht überall gleich geregelt.

Wenn deine Arbeitszeit infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt,hat der Arbeitgeber dir das Arbeitsentgelt zu zahlen,das du ohne den Arbeitsausfall erhalten hättest.

So ist das im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt,und gilt für alle Arbeitnehmer einschl. der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.

Es müssen in keinem Fall durch einen gesetzlichen Feiertag ausgefallene Arbeitsstunden nachgearbeitet werden,und es fallen keine Minusstunden an.

normalerweise zählt der Tag wie wenn man da gearbeitet hätte.

Der Tag wird so gezählt als hättest Du gearbeitet.

lettilein 
Fragesteller
 10.04.2012, 10:17

obwohl ich nur 15std arbeite/woche und die übrige zeit ,diese woche noch abarbeiten könnte?! ^^

elgeka  10.04.2012, 10:32
@lettilein

Wenn Du mir nicht glaubst, frag doch einfach Deinen Chef.