Wie berechnet man die Arbeitszeit wenn ein Feiertag dazwischen war?
hallo ihr lieben ;) ich hoffe ihr hattet schöne Ostern ^^
Mich würde interessieren,wie man die Stunden in der Woche berechnet,obwohl ein Feiertag dazwischen liegt (wie z.b. gestern der Ostermontag) also hat man dann dadurch Minusstunden gemacht und muss die Stunden nachholen? z.b. bei mir: ich arbeite 15std/woche ... muss ich dann die stunden,die ich den Montag nicht arbeiten konnte nachholen? oder wie wird das berechnet? oder bei einer Vollzeitkraft die 40Std/woche arbeitet... muss sie dann die 8std nacharbeiten,damit sie am ende des monats auf ihre vollen Stunden kommt?
Ich hoffe ihr wisst wie ich das meine -.-
5 Antworten
Wenn Du regelmäßig Montags arbeitest dann sind diese Stunden erledigt, also wie gearbeitet und müssen auch angerechnet werden.
Bei unregelmäßiger Arbeit wird Dich Dein AG wohl auf die anderen Wochentage verplant haben. Da hattest Du von dem Feiertag arbeitsmäßig gesehen nix.
Das kommt auf den Vertrag an. Wenn in deinem Vertrag drin stünde, dass du mittwochs und donnerstags arbeitest, sind sowohl Karfreitag als auch Ostermontag für dich irrelevant.
Wenn im Vertrag nur drinsteht, dass du pro Woche 15 Stunden arbeiten musst und du regulär von Montag bis Freitag eingesetzt wirst, wären das im Schnitt 3 Stunden pro Tag und dir werden pro Feiertag 3 Stunden gutgeschrieben. Diese Woche müsstest du also nur noch 12 Stunden ran.
Arbeitest du aber sogar von Montag bis Samstag, sind das im Schnitt nur zweieinhalb Stunden. Und dann müsstest du diese Woche noch 12,5 Stunden arbeiten.
Auch das hängt von deinem Vertrag ab. Länger bzw. mehr zu arbeiten bedeutet nicht automatisch, Überstunden zu machen.
Wenn dich dein Chef aber so eingesetzt hat, muss er das auch berücksichtigen.
wieso nicht? wenn ich mehr als 15std arbeite sind das doch überstunden,oder nicht? zumindest wird das bei uns so berechnet!
Wenn das bei euch so berechnet wird, ist es ja okay. Es ist nur eben nicht überall gleich geregelt.
Wenn deine Arbeitszeit infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt,hat der Arbeitgeber dir das Arbeitsentgelt zu zahlen,das du ohne den Arbeitsausfall erhalten hättest.
So ist das im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt,und gilt für alle Arbeitnehmer einschl. der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.
Es müssen in keinem Fall durch einen gesetzlichen Feiertag ausgefallene Arbeitsstunden nachgearbeitet werden,und es fallen keine Minusstunden an.
normalerweise zählt der Tag wie wenn man da gearbeitet hätte.
Der Tag wird so gezählt als hättest Du gearbeitet.
obwohl ich nur 15std arbeite/woche und die übrige zeit ,diese woche noch abarbeiten könnte?! ^^
Wenn Du mir nicht glaubst, frag doch einfach Deinen Chef.
perfekt! ;) super Antwort das heist also,dass ich letzte woche 3,5 überstunden haben,weil ich da 16std gearbeitet habe,aber da ja noch der Karfreitag war?