Wie bekommt man am schnellsten heraus, wer der Besitzer eines leerstehenden Hauses ist?

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Nachbarn fragen geht am schnellsten, wenn Du berechtigtes Interesse hast, zu erfahren, wer der Eigentümer ist, geh zum Grundbuchamt.

Gehe zu folgenden Ämtern: Wenn es in der BRD ist, lasse Dir als erstes beim zuständigen Kastasteramt der Stadt oder der Gemeinde das Aktenzeichen des zuständiges Grunbuchamtes geben, bei dem das Gründstück registriert ist. Sodann gehe zu dem zuständigen Grundbuchamt und beantrage Einsicht in das Grundbuch als Kauf- oder Hypothekinteressent. Dann kannst Du den Namen und die Anschrift des Eigentümers des Grundstückes lesen sowie den aller anderen dinglichen Berechtigten. Wenn der nicht im Haus wohnt, weil er es vermietet hat, gibt Dir meistens entweder die Haustürklingel oder das amtliche Telefonbuch Auskunft über den aktuellen Hausbesitzer. Achtung: Wenn Du kaufen willst, ist für Dich nur der Eigentümer des Grundstückes, nicht auch dessen Besitzer maßgeblich. Auf letzteren kannst Du hier eine Pfeiffe rauchen. Er aber ist wichtig, wenn er Wohnungsmieter ist, weil Du dann nach einem Kauf den nicht so schnell los wirst. Ist der rechtlich unkündbar, solltest Du auch mit dem einen Auszugsvertrag schließen, wenn Du in die Bude einziehen willst. Für das Betreten des Grundstückes, insbesondere des Hauses, brauchst Du in jedem Fall dessen vorherige Erlaubnis! Die schwarz-gelben Regierchaoten haben das Wohnungsmietrecht noch nicht völlig demontiert. Als neuer Eigentümer kannst Du aber bei Wohnmietern fast jedes Jahr wegen Inflation die Mieten mit der Euro-Inflation wuchern lassen. Besorge Dir dazu auch das Bürgerliche Gesetzbuch und lies es oder geh zum Haus- und Grundbesitzerverein.

  • Eventuell Grundbuchamt. Um eine Auskunft aus dem Grundbuch zu erhalten ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Dieses berechtigte Interesse kann also grundsätzlich jedermann haben. Der Nachweis geschieht durch Begründung des schriftlichen Antrags auf Auskunft oder mündlich beim persönlichen Vorsprechen. D.h. die Sache ist sogar formlos.

  • Katasteramt: Auf Antrag und bei berechtigtem Interesse gibt das Katasteramt Auskünfte:

  • Der einfachste Weg wäre wirklich die umliegenden Nachbarn zu befragen!

Grundbuchamt, Katasteramt - Du musst den Antag begründen, dann bekommst Du Auskunft.

Kehrwisch  26.07.2010, 07:17

Auch mit Begründung bekommst Du keine Auskunft - wegen dem Datenschutz. Ich wollte eine seit langem leerstehende Garage kaufen, habe aber keine Auskunft über den Besitzer bekommen. Erst der Besitzer der Nachbargarage konnte mir weiterhelfen.

Vielleicht hilft Dir das hier

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundbuch#AutomatisiertesAbrufverfahrennach.C2.A7133GBO_.28Grundbuchordnung.29

Saarland60  26.07.2010, 07:13

Leider gibts beim Grundbuchamt keine Auskunft ohne berechtigtes Interesse. Reine Neugier oder Kaufabsicht reicht nicht aus (wobei der Ermessensspielraum des Behördenmitarbeiters in beide Richtungen groß ist).