Wie bekomme ich von meiner Mutter Unterhalt, wenn ich ausziehe, und bin ich dazu verpflichtet ihr Haus zu finanzieren?
Hallo liebe Comunity! Ich habe schon seit längerem Probleme Zuhause mit meiner Mutter und drei kleinen Brüdern ein idyllisches Leben zu führen. Es herrscht mehr Schein als Sein. Ich möchte nicht weiter drauf eingehen, jedenfalls ist es nur wichtig zu wissen, dass ich nun soweit bin, dass ich dort ausziehen werde. Alle aus meiner Familie, außer meiner Mutter, stehen hinter mir und helfen mir. Jetzt kam es dazu, dass ich ab sofort den Unterhalt von meinem Vater auf mein Konto bekomme. Das gefiel meiner Mutter gar nicht und sie meinte nur, dass sie ohne mein ganzes Geld das Haus nicht finanzieren könne. Sie geht selbst arbeiten, bekommt seit Jahren Unterhalt und Kindergeld von 4 Kindern. Jetzt wo ich sage, dass Zuhause schon länger was schief läuft und ich es für das Richtige halte auszuziehen, meint sie, dass ich das nicht ohne weiteres kann, weil sie MEIN Geld braucht, sprich Unterhalt und Kindergeld, damit sie die Miete des Hauses weiter zahlen kann. Das mag sein, aber diese Frau wollte nicht verhandeln und hat mich zu Anfang meiner Ausbildung mit Psycho Spielchen auf Trapp gehalten. Worauf ich hinaus will: Es ist das Richtige auszuziehen, aber meine Mutter meint, dann müsse ich ihr die Miete bis die Kündigungsfrist für das Haus durch ist, sprich 3 Monate lang, das Haus mit bezahlen. Das geht doch nicht, oder? Sie durfte nicht die Existenz des Hauses von dem Geld der Kinder abhängig machen?! Meine Fragen also: 1. Kann ich dort ohne Weiteres und ohne ihr was von dem Geld für die Miete zu geben, (schließlich bin ich auch kein Untermieter und habe nie was unterschrieben), ausziehen? Vielleicht nicht ganz fair, aber nachdem was passiert ist... Egal. 2. Außerdem, wenn ich ausgezogen bin, bzw bald werde, wo beantrage ich den Unterhalt und was muss ich mitnehmen zur Kindergeldstelle, wenn ich dieses nun auch für mich beanspruchen möchte? PS: Ich bin 19. Vielen Dank schon mal für eure Hilfe, und bitte nicht diskutieren, warum ich nicht einfach bei meiner Mutter bleibe oder so, das Thema ist durch und ist was ganz anderes jetzt... :)
13 Antworten
Du kannst nicht Unterhalt von deiner Mutter beantragen. Du bist 19. such dir ein Job
Das schon, aber solange die Mutter Wohnung und Essen bietet, muss sie nicht zahlen, wenn das Kind einfach auszieht (ohne Notwendigkeit).
der Grund warum sie auszieht ist egal, sobald sie auszieht ist auch die Mutter unterhaltspflichtig
Nein.
§1612 BGB
(2) Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird.
du solltest Paragrafen verlinken die auch mit dem Fll was zu tun haben!
dein Paragraf bezieht sich auf minderjährige Kinder
Schlaumeier
Öhm nein? Oder wo ließt du da, dass sich das auf minderjährige Kinder bezieht?
Genau §1612a (!!!)
Ich habe aber nicht a sondern den allgemeinen §1612 zitiert und der bezieht sich allgemein auf Unterhalt. Darum ist der 2. Teil von Absatz (2) ja auch extra mit "Ist das Kind minderjährig" am Anfang. Der erste Teil bezieht sich nicht auf minderjährige Kinder!
ich geh ins Bett:-(
auch hier muss ich mich bei dir entschuldigen, was ich aber gerne mache
Musst du gar nicht. Mir ist es nur wichtig, dass die Fragestellerin keine falschen Informationen bekommt. Mehr nicht.
Der Unterhalt deines Vaters dient dazu um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten und nicht um deiner Mutter den Traum vom eigenen Haus zu erfüllen/erhalten. Wenn sie es nicht so bezahlen kann dann muß das Haus ebend abgegeben werden. Wenn du in einer Ausbildung bist nicht mehr zu Hause, bei Vater oder Mutter, wohnst kann dir auch der Kindergeldanspruch übertragen werden.
- Ohne Berufsausbildung oder Studium hast du als Volljährige gar keinen Anspruch auf elterlichen Unterhalt oder Kindergeld :-O
- Andernfalls schulden den beide Elternteile gemeinsam und im Rahmen ihrer jeweiligen Unterhaltsfähigkeit. Was lässt dich glauben, beide finanzieren deine Unabhängigkeit?
- Ein Untermietverhältnis kommt auch konkludent zustande, du bekommst ein Zimmer, deine Mutter dafür Miete überweisen und das wäre dann ordentlich zum 30.11. kündbar. Bis dahin besteht Anspruch auf Miete, ob du ausziehst oder nicht.
G imager761
1. Ich habe am 1.8 mein Duales Studium begonnen.
2. Ich sollte Zuhause Essen und Unterkunft bekommen, die Umstände Zuhause sind jedoch für mich nicht mehr tragbar also zieh ich aus. Also hab ich, nach meinem Rechtsverständnis, ein Anspruch auf die Finanzierung auf was gleichwertiges nur eben in meiner Eigenen Wohnung.
3. Ich habe meiner Mutter bisher nie Miete gezahlt.
Also hab ich, nach meinem Rechtsverständnis, ein Anspruch auf die Finanzierung auf was gleichwertiges nur eben in meiner Eigenen Wohnung.
Bei 3 kleineren Geschwistern hast Du keine Ansprüche mehr! Siehe auch meine Antwort!
Haben denn alle Kinder Deiner Mutter den gleichen Vater? Wenn das nicht so ist, könntest Du evtl. weitere Unterhaltsansprüche gegen Deinen Vater haben. Aber so wie Du schreibst, zahlt er ja noch! Mehr gibt es nicht!
Bei 3 kleineren Geschwistern hast Du keine Ansprüche mehr!
kann man so pauschal nicht sagen
kann man so pauschal nicht sagen
So pauschal sage ich das auch nicht! Allerdings habe ich etwas tiefere Einblicke in das aktuelle Unterhaltsrecht und anhand der Schilderungen und Zusammenhänge aus der Frage, kann man die finanzielle Situation der Mutter doch hoffentlich ableiten!
Und im übrigen ist es nicht ungewöhnlich, wenn das gesamte Einkommen der Familie zur Finanzierung eines angemessenen Wohnraums verwendet wird. Der FS stellt das hier so dar, als würde sich die Mutter in irgendeiner Form bereichern, nur weil sie für bisher 5 Köpfe wohl ein Haus angemietet hatte!
Steinreich wird sie also nicht sein. Jetzt wirf bitte noch mal einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle und lies nach, wie die Unterhaltsansprüche von minderjährigen zu volljährigen Kindern ist!
Man kann keinem in die Tasche greifen, wenn da schon genügend Hände drin sind!
Deine Frage ist nicht so ganz einfach zu beantworten und vor allem, von wem willst Du Unterhalt beantragen?
Wenn Deine Mutter noch 3 kleinere Geschwister zu versorgen hat, wird da für Deinen Unterhalt nix mehr übrig bleiben. Minderjährige haben da Vorrang, weil kleinere Kinder noch nicht arbeiten können!
Deine Finanzielle Lage sieht also folgendermaßen aus:
Dein gesetzlicher Mindestanspruch beträgt, wenn Du alleine lebst, derzeit 670 Euro. Darin enthalten ist bereits Dein Kindergeld und auch Deine Ausbildungsvergütung wird, bis auf einen Betrag von 90 Euro, voll in Deinen Anspruch eingerechnet!
Solltest Du also mit Deiner Ausbildungsvergütung plus Kindergeld schon drüber liegen, hast Du keine weiteren Ansprüche. Liegst Du drunter, müssten Deine Eltern, sofern sie natürlich leistungsfähig sind, den Betrag aufstocken. Des weiteren könntest Du BAB beantragen. Da raten ich Dir einen Termin bei der Bundesagentur für Arbeit zu vereinbaren. Die erklären Dir wie das geht.
An Deiner Stelle würde ich eher nach einem WG-Zimmer ausschau halten. Eine Wohnung dürfte mit dem Betrag wohl nicht zu finanzieren sein!
Alles Gute
Wenn Deine Mutter noch 3 kleinere Geschwister zu versorgen hat, wird da für Deinen Unterhalt nix mehr übrig bleiben. Minderjährige haben da Vorrang, weil kleinere Kinder noch nicht arbeiten können!
stimmt, das habe ich bei meiner Antwort nicht berücksichtigt
Dein gesetzlicher Mindestanspruch beträgt, wenn Du alleine lebst, derzeit 670 Euro.
in der Düsseldorfer Tabelle sehe ich aber was von 500-800€
oder täusche ich mich da auch?
Die genauen Zahlen kannst Du hier nachlesen:
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/unterhalt.php?seite=2
Es sind insgesamt NUR 670 Euro. Den Anspruch haben auch Studenten. Sollten die Eltern der Kids Millionäre sein, würde ein Gericht dieses beim Gesamtanspruch berücksichtigen. Aber wer hat schon so reiche Eltern ;-)
danke für den Link
dass sie ohne mein ganzes Geld das Haus nicht finanzieren könne.
Das ist nun ihr Problem - der Unterhalt steht Dir zu. Das Kindergeld steht allerdings ihr zu.
Solange Du dort wohnst, muss Du jedoch einen Mietanteil zahlen - Du müsstest ja in einer normalen Wohnung auch Miete bezahlen.
Ausziehen kannst Du jederzeit - wenn Du es Dir leisten kannst. Falls Du noch keine Ausbildung beendet hast, sind jedoch Deine Eltern (Beide) für Dich zuständig.
Lass Dich mal beim Jugendamt beraten.
Das Kindergeld steht allerdings ihr zu.
ab 18 steht das Kindergeld der Fragestellerin zu (wenn sie auszieht)
Du sagst es:
(wenn sie auszieht)
Bis dahin steht das Kindergeld der Mutter der/des FG zu.
richtig, aber lese mal die Frage um was es geht:
Wie bekomme ich von meiner Mutter Unterhalt, wenn ich ausziehe,
Das HABE ich gelesen.
Wenn Du interpretieren kannst, so solltest du da herauslesen, dass er/sie keinen Unterhalt bekommen MUSS.
aber selbstverständlich, ab 18 sind beide Elternteile unterhaltspflichtig