Muss ich den Widerspruch bei Inkasso erneut an Jedermann richten?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

hat der Rechtsanwalt das an ein Inkassobüro weiter gegeben.

Allein das ist schon an Uneriösität nicht zu überbieten. Ein Inkassobüro hat ja sogar noch weniger Möglichkeiten der Forderungsbetreibung als ein Rechtsanwalt.

Nun meine Frage: Muss ich den Widerspruch erneut an Jedermann richten??

Im Grunde musst du dich außergerichtlich gar nicht äußern. Wenn du dies doch tust und das hast du, dann reicht es einmalig klar seinen Willen zu erklären.

Also alles weitere ignorieren, was nicht vom Gericht kommt.

Der einmalige Widerspruch.

Ich würde nunmehr eindeutig Strafanzeige gegen den Rechtsanwalt erstatten und einen Entzug der Lizenz beantragen.

nebelvonavalon 
Fragesteller
 06.04.2016, 10:49

Wieso? Soweit ich weiß prüft der RA das ja nicht ob die Forderung seines Mandanten berechtigt ist, oder?

kevin1905  06.04.2016, 11:44
@nebelvonavalon

Soweit ich weiß prüft der RA das ja nicht ob die Forderung seines Mandanten berechtigt ist, oder?

Ein Rechtsanwalt ist dazu allerdings durchaus verplfichtet. Im Zuge einer konkreten Rechtsberatung hat der Anwalt seinen Mandanten darauf hinzuweisen, wenn sein Anspruch unbegründet oder nicht durchsetzbar ist.

franneck1989  06.04.2016, 10:59

Doch, natürlich muss er diese Forderung prüfen. Dafür besitzt er ja die anwaltliche Zulassung und darf nach dem RVG abrechnen. Zudem ist die Einschaltung eines Inkassos sinnlose Kostentreiberei und erfüllt den Straftatbestand der Nötigung. Wozu braucht ein Anwalt ein Inkassobüro? Das ist absurd

tachyonbaby  06.04.2016, 11:28
@franneck1989

Dein Vertrauen in die Justiz ehrt Dich. Ich habe mein Vertrauen in diese Rechtsverdreher schon lange verloren, denn nicht mal das Gericht prüft die Zulässigkeit einer Forderung.

Das weiß ich aus erster Hand, denn mir flatterte ein zweiter Wisch vom Gericht in den Briefkasten, der mich aufforderte die Miete an Bank Y zu zahlen, obwohl mich ein erster Beschluß schon aufgefordert hatte, meine Miete an Bank X zu zahlen.

Ich rief dann bei Gericht an und fragte, wie die sich das vorstellen, ob ich jetzt meine Miete doppelt zu zahlen hätte? Sagt die Gerichtstussi mir doch glatt, ich solle mich mit der Bank in Verbindung setzen, weil das Gericht die Forderungen gar nicht prüfen würde.

kevin1905  06.04.2016, 11:48
@tachyonbaby

denn nicht mal das Gericht prüft die Zulässigkeit einer Forderung.

In einem streitigen Verfahren schon. Da hat er Kläger bzw. Forderungssteller seinen Anspruch zu begründen und darzulegen.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist dagegen ein automatischer Prozess. Dieser bietet sich bei klaren, eindeutigen Forderungen an. Ist von streitigen Standpunkten auszugehen, ist das Mahnverfahren ohnehin der falsche Weg.

Sagt die Gerichtstussi mir doch glatt, ich solle mich mit der Bank in
Verbindung setzen, weil das Gericht die Forderungen gar nicht prüfen
würde.



Wenn man einen Mahnbescheid ignoriert bzw. nicht zur Hauptverhandlung im Zivilverfahren erscheint, entscheidet das Gericht nach Aktenlage und das ist dann gegen dich. Pech.

Gegen Entscheidungen können Rechtsmittel eingelegt werden (Widerspruch, Einspruch, Berufung, Beschwerde). Dafür gibt es Fristen.

Keines dieser Rechtsmittel kann und wird telefonisch erklärt.

mepeisen  06.04.2016, 12:37
@tachyonbaby

Sagt die Gerichtstussi mir doch glatt, ich solle mich mit der Bank in Verbindung setzen, weil das Gericht die Forderungen gar nicht prüfen würde.

Wie Kevin schreibt, wird das durchaus geprüft. Wenn aber schon ein Titel vorliegt, was soll dann noch geprüft werden?

Wenn du schon gezahlt hast und dennoch eine Pfändung beantragt wird vom Gläubiger, dann kannst du dagegen Klage einreichen (das nennt sich Vollstreckungsabwehrklage). Da wird dann geprüft und die Klage würdest du auch gewinnen mit dem Ergebnis, dass der Gläubiger die ganzen Gerichtskosten und Co für seine ungerechtfertigte Pfändung zahlen muss.

Das Gericht prüft nur, wenn es dazu aufgefordert wird bzw. wenn man sich zur Wehr setzt.

tachyonbaby  06.04.2016, 14:15
@mepeisen

Ich war ja gar nicht der Schuldner, sondern mein Vermieter.

Mein fristgerechter Widerspruch auf den ersten Gerichtsbeschluß wurde komplett ignoriert.

Was hab denn ich als unbeteiligter Mieter mit den angeblichen
Forderungen von Banken an meinen Vermieter zu schaffen?  Ich habe einen rechtsgültigen Vertrag mit meinem Vermieter und den sollte ich ja wohl auch tunlichst erfüllen.

Ich fand das erste Schreiben ja schon eine Zumutung und dann kommt so ein dreister Beschluß für eine andere Bank noch einmal an mich. 

mepeisen  06.04.2016, 19:00
@tachyonbaby

Kann es sein, dass du als DRITTSCHULDNER per Zwangsvollstreckung angewiesen wurdest, an die Bank zu zahlen?

Dann hast du natürlich keine Schulden, aber dann wirst du per Gerichtsbeschluss aufgefordert, an die Bank zu zahlen. Sprich: Die Miete ist eine Einnahmequelle des Vermieters und genau dies wird gepfändet.

Das ist aber ein total anderer Sachverhalt als das hier. Und ja, da war es vollkommen richtig, dass das Gericht deinen Einspruch ignoriert hat, denn natürlich du hast dich da völlig falsch verstanden, was eigentlich abläuft.

 Ich habe einen rechtsgültigen Vertrag mit meinem Vermieter und den sollte ich ja wohl auch tunlichst erfüllen.

Und den erfüllst du weiterhin. Der Vermieter kann dir gegenüber nichts fordern. Du bezahlst an die Bank, solange bis der Pfändungsbetrag erreicht ist und der Vermieter kann nichts dagegen tun.

Anderes besser verständliches Beispiel: Wenn Person A (titulierte) Schulden hat bei Person B. Dann kann Person B beim Arbeitgeber des A eine Pfändung erwirken. Der Arbeitgeber muss dann (ggf. abzüglich der Pfändungsfreigrenze) das Gehalt an B bezahlen und nicht mehr an A. Wenn du nun per Beschluss aufgefordert wirst, an Banken zu zahlen, dann nimmst du quasi die Rolle ein wie der Arbeitgeber. Du bist die Geldquelle und zahlst nicht mehr an den Vermieter sondern wegen der Pfändung an die Bank. Der Vermieter kann dir aber nichts anhaben. Du hast die Miete trotzdem gezahlt.

Ich fand das erste Schreiben ja schon eine Zumutung und dann kommt so ein dreister Beschluß für eine andere Bank noch einmal an mich. 

Das ändert nichts. Du bezahlst zuerst die eine Bank aus bis der Betrag erreicht ist oder die Pfändung von ihr aufgehoben wird und dann die zweite Bank. In der Reihenfolge, wie die Beschlüsse kommen.

Hoffe, das konnte dir weiterhelfen, damit dir das Prozedere klar wird, auch wenn das für den TE nichts bringt, da es ein völlig anderes Thema ist.

P.S.: Wenn die Pfändung unerlaubt ist, also die der Banken, dann ist es nicht deine Aufgabe, dich dagegen zu wehren. Dann muss sich der Vermieter wehren. Dir muss es egal sein. Du bezahlst an die Bank und damit ist gut. In so einer Situation ist es auch hilfreich, mit den Versorgern zu sprechen (Wasser/Heizung), also das, was in den Nebenkosten ist. Hier ggf. direkt die Versorger bezahlen und das Geld nicht an die Bank überweisen und auch nicht an den Vermieter. Denn wenn er Zahlungsprobleme hat, dann wird er auch die Nebenkosten nicht bezahlen.

mepeisen  06.04.2016, 12:44

und einen Entzug der Lizenz beantragen.

Inkassos haben eine Lizenz, Anwälte eine Zulassung :-)

Bei solchen Inkasso-/Anwalts-PingPongs empfehle ich immer folgende Argumentation: Der Anwalt/ Das Inkasso zeigt durch die Hinzunahme eines Inkassos/Anwalts, dass keinerlei Fachkenntnis und Sachkenntnis vorliegt. Insofern liegen die Zulassungsvoraussetzungen gemäß RDG nicht mehr vor und von Amts wegen muss hier die Lizenz/ Zulassung entzogen werden.

Ignorieren. Sollte ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden, ist dann immer noch Zeit genug einer unberechtigten Forderung zu widersprechen.

Wenn der Forderungseinzug nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes lediglich an ein schnödes Inkassounternehmen abgegeben wird wirkt das nicht unbedingt überzeugend

Forderung gegenüber der Inkassobude unter Anheimstellung des Rechtsweges schriftlich zurückweisen und der telefonischen Kontaktaufnahme untersagen

Hast du das per Post oder per Mail erhalten?

Per Post, dann könnte was drann sein an der Foderung. Per Mail erhalten ? dann zu 99, 5% ein Fake.

Wenn du dir sicher bist, dass du keine Kosten verursacht hast im Net, so lösche den Kram, denn das ist ein Fake.

Und alleine schon dieser merkwürdige Name: Jedermann Inkasso. Ts, ts.

Rechtsgelehrter  06.04.2016, 10:51

Unseriöse Forderungen werden jeden Tag auch massenweise per Post versandt.

Griesuh  06.04.2016, 10:52
@Rechtsgelehrter

Richtig lesen und dann antworten:

Per Post, dann könnte was drann sein an der Foderung.

Die Betonung liegt auf KÖNNTE !!!!!!

nebelvonavalon 
Fragesteller
 06.04.2016, 10:53
@Rechtsgelehrter

Per Post. Und das ist unberechtigt, ich habe mich nirgends angemeldet. Klar könnte aber ist nicht.

Griesuh  06.04.2016, 10:56
@nebelvonavalon

Seriöse Inkassobüros versenden grundsätzlich keine Mails, sondern die Mahnung in Briefform.

Leider hängen sich Gauner und Gängster nun auch an diese Briefzusendungen an.

Wenn du dir sicher bist, keine Kosten  verursacht zu haben oder alle rechnungen bezahlt hast, so ist das ein Fake. Nehme das Schreiben, gehe zur Polizei und erstatte Anzeige.

mepeisen  06.04.2016, 12:42
@Griesuh

Seriöse Inkassobüros versenden grundsätzlich keine Mails, sondern die Mahnung in Briefform.

So pauschal stimmt das nicht unbedingt. Im Auftrag von eBay/Paypal wird zumindest erst mal eine Mail versandt. Und das sagt nichts über die Seriösität aus.

Ob es das Inkasso gibt, schaut man im Rechtsdienstleistungsregister nach (siehe Google). Gibt es das Inkasso fragt man sich, ob man mit der Firma jemals was zu tun hatte.

Es muss nicht unbedingt sein, dass die Firma oder das Inkasso einen Fehler gemacht haben. Es kann auch schlichtweg sein, dass ein Betrüger die personenbezogenen Daten des TE missbraucht hat. Zahlen muss er dann zwar genauso wenig, aber bei der Polizei sollte man das beachten.

Wenn man gefragt wird, wieso man denkt, dass es Betrug ist bzw. wen man anzeigt, sagt man "Unbekannt. Ich kann mir vorstellen, dass ein Betrüger meine Daten missbraucht hat. Genauso kann ich mir vorstellen, dass jemand den Brief gefälscht hat. Und als drittes kann ich mir vorstellen, dass Webbilling/Inkasso das frei erfunden haben bzw. eine absichtliche Personenverwechslung herbei geführt haben, um mir zur Zahlung zu nötigen, weil man den echten Schuldner nicht wiederfindet."