WG: Nutzungsvertrag statt Untermietvertrag?

2 Antworten

Eine entgeltliche Nutzungsvereinbarung über die Nutzung von Räumen?

Das ist schlicht und ergreifend ein Untermietvertrag mit einem anderen Namen.

Wenn der Vermieter das nicht gestattet, geht der Hauptmieter ein Risiko ein, deswegen gekündigt zu werden. Damit gehen dann auch die Untermietverträge flöten.