WG mit Eigentümer, MIETE od. UNTERMIETE?

6 Antworten

Dann leben sie in einer Bedarfsgemeinschaft

heinmueck  28.03.2011, 10:16

???

Wie kommst du darauf??

ofi21  28.03.2011, 10:17

Das heißt nur bei Hartz 4 so.

emily2001  28.03.2011, 10:19

Hallo Eichhorn,

es wurde nicht gesagt, daß es sich um eine Partnerschaft handelt, - obwohl es eine geben könnte -.

Gruß, Emmy

stepfel 
Fragesteller
 28.03.2011, 10:29
@emily2001

HI,

nein keine Partnerschaft.

Auch keine "Hausgemeinschaft "

Nur eine "Zweck-WG"

Und im eben diese Missverständniss auszuräumen wird der bisher mündliche Vetrag schriftlich festgelegt - und dabei war und bin ich mir jetzt nicht sicher ob ich einen Untermietvertrag oder einen Mietvetrag nehmen muss.

 

 

 

anitari  28.03.2011, 19:08
@stepfel

...ob ich einen Untermietvertrag oder einen Mietvetrag nehmen muss.

Mietvertrag natürlich. Was willst Du untervermieten wenn Du selbst kein Mieter sondern Eigentümer bist.

Zu den Mietbedingungen lies Dir aber gründlich die §§ 549 und 573c des BGB durch.

Hauptmieter ist in diesem Fall der Eigentümer, den er würde ja einem fremten

"Hauptmieter " nur das Recht einer Untervermietung erlauben bzw. abtreten.

Somit ist der beschriebene ein Untermieter.

anitari  28.03.2011, 11:03

Kompletter Unsinn.

Knaerz  28.03.2011, 12:28
@anitari

An wem bezahlst du deine Miete (anitari) ??? Doch an dem Vermieter !!! Und wer ist das? Der Eigentümer oder? Vom wegen Unsinn !! Erst Nachdenken dann Schreiben.

anitari  28.03.2011, 13:46
@Knaerz

An wem bezahlst du deine Miete (anitari) ???

 

An Niemanden;-)

Im Gegenteil ich kassiere Miete;-)

 

Hallo Stepfel,

logischerweise ist er ein Mieter, da er den Mietzins an den Eigentümer überweist.

Gruß, Emmy

Mieter, denn Untermieter kannst du nur von einem Mieter sein und das trifft in dem Fall nicht zu, da der andere Eigentümer ist.

Wenn Du vom Eigentümer mietest bist Du Hauptmieter. Egal ob es eine Wohnung oder ein Zimmer im Haus/der Wohnung des Eigentümers ist.