Werden Unterhaltszahlungen bei Befreiung von Zuzahlungen berücksichtigt?

2 Antworten

Nein, dies wird nicht berücksichtigt. Man geht von Deinen Bruttoeinnahmen als Berechnungsgrundlage aus. Was Du alles von Deinen Einnahmen privat bezahlst, egal ob Kindesunterhalt oder die Rate für ein Immobiliendarlehen, ist einzig allein Deine Sache.

Hallo Darloree, was Kunterbund23 geschrieben hat ist absoluter Quatsch. Unterhaltszahlungen müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden. mfg Toddy