Wer zahlt die Arztrechnung der Kinder bei Trennung?

10 Antworten

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Wenn sie noch verheiratet sind, müssen sie die Kosten übernehmen - leider.

Auch wenn ihr getrennt seid, bsit Du imme noch für die kinder und den Unterhalt verantwortlich - dazu gehören auch Arztgänge ... die Ärzte wissen doch was von der PKV abgedeckt ist ... außerdem habt ihr immer noch gemeinsames Sorgerecht auch bei der Tremnnung - sowas muss sie mit der Absprechen ....

PitiPatsch 
Fragesteller
 04.08.2013, 22:54

Also muss sie auch mit mir absprechen, wenn sie z.B. Akkupunktur oder sonstiges machen lässt? Und falls sie es nicht abspricht, muss ich die Kosten übernehmen, obwohl sie nicht erstattet werden?

auchmama  05.08.2013, 01:23
@PitiPatsch

....manchmal kann z.B. eine Akupunktur, sogar wirkungsvoller und weniger belastend für den Körper eines Kindes sein, als irgendwelche Hammermedikamente!

Kinder kosten nun mal Geld, dass geht allen Eltern so - vollkommen egal, ob man getrennt ist oder als Familie zusammen lebt!

sassenach4u  06.08.2013, 14:56
@PitiPatsch

Nein, müssen Sie nicht. Bei gemeinsamen Sorgerecht und vorher planbaren Arztbesuchen oder Behandlungen ist ihre Frau verpflichtet, sie zu informieren. auch über geplante Behandlungen.

Meine RA gab mir die Info, dass eine nicht versicherte Leistung von der Mutter bezahlt werden muss. Vorausgesetzt Sie wurde in Kenntnis darüber gesetzt, mit welchem Leistungsumfang das Kind versichert ist. Kulanterweise kann man sich die Kosten auch teilen, aber der Vater muss diese nicht alleine stemmen. Ich bin in einem ähnlichen Fall. Ich bekomme keine Informationen über unser gemeinsames Kind. Nur Arztrechnungen direkt vom Arzt. Frage ich bei der Mutter nach, bekomme ich die Antwort, dass mich das nichts angehen würde. Das Problem ist, dass Mütter oft das Kind als Druckmittel instrumentalisieren und die Väter in Deutschland leider zu wenig Rechte haben. Um jedoch zum obigen Fall zurückzukommen stell ich mir die Frage, ob es rechtens ist, dass der Vater die Rechnungen direkt vom Arzt erhält und nicht die auftraggebende Mutter. Ich denke nicht, dass sich ein Vater gegen Arztrechnungen wehrt, wenn diese sinnvoll sind und von der PKV übernommen werden. Ich habe in der Vergangenheit bereits den Fehler gemacht und Medikamente für das Kind im Auftrag der Mutter besorgt. Diese wurden dann jedoch nicht von der PKV übernommen. Anstatt die Kosten wenigstens aufzuteilen interessierte sich die Mutter nicht die Bohne dafür!!!

Hallo,

besteht eine Ehe oder ist diese rechtskräftig geschieden oder hat gar nicht bestanden?

Ist die Mutter in einer gesetzlichen Krankenkase versichert?

Gruß

RHW

PitiPatsch 
Fragesteller
 05.08.2013, 23:45

Die Ehe besteht noch. Die Mutter ist bei mir privat mitversichert.

RHWWW  11.08.2013, 19:41
@PitiPatsch

Rechtlich ist es nur möglich, das der BVersicherungsnehmer die Rechnungen bei der Privatversicherung zur Erstattung einreicht. Rechnungen, die von anderen Personen eingereicht werden, kann die Versicherung aus formalen Gründen zurückweisen.

Wenn bei der Feststellung der Unterhaltshöhe ein Anwalt beteiligt war, diesen befragen, was mit den Krankheitskosten ist, die nicht durch die Versicherung abgedeckt ist. Sonst ggf. Fachanwalt für Familienrecht befragen.

Ich bin kein Experte für Familienrecht.

Theoretisch sind folgende Möglichkeiten denkbar:

  • bei Eltern führen ein gemeinsames Gespräch mit der Versicherung: was ist versichert? Was nicht? Wie geht man am besten in unklaren Fällen vor? Wenn dann beim Arzt nur noch versicherte Leistungen berechnet werden, ist das Problem gelöst.

  • Die Rechnungen werden nur noch in der Höhe bezahlt, wie sie vn der Versicherung erstattet werden: über die restlichen Kosten sollten sich die Eltern einigen (z:B. jeweils 50%). Oder der Unterhalt wird um einen pauschalen Betrag erhöht und die nicht erstatteten Leistungen werden von der Mutter bezahlt.

Ich weiß nicht, ob diese Varianten rechtlich möglich sind.

Eine Mitursache für dieses jetzige Problem ist der damalige Wechsel in eine Privatversicherung.

dann musst du selbstverständlich zahlen, da die kinder bei deiner pkv gemeldet sind. willst du das nicht mehr musst du das der mutter sagen und sie soll die beiden bei sich fami. versichern.