Wer ist für Müllentsorgung vom Vormieter zuständig?
Hallo.
Wir haben einen Garten gemietet, in dem vom Vormieter noch sehr viel Sperrmüll lagert.
Nun die Frage, wer ist zuständig für die Entsorgung und die Zahlung der entstehenden Kosten?
Das war so auch nicht ausgemacht, dass wir den ganzen Schrott und Müll mit übernehmen müssen.
Wäre dankbar für Hilfe und Antworten, wenn sich damit jemand auskennt.
3 Antworten
Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass er Euch den Garten ohne restlichen Müll übergibt. Er kann sich ja dann mit Schadenersatzforderungen an Euren Vormieter wenden.
Danke für die Antwort.
So dachte ich das auch. Aber er sagt, es wäre unser Problem. Wenn es uns stört, müssen wir eben dafür Sorge, dass der Müll weg kommt.......
Nun, wenn dazu nichts im Mietvertrag geregelt ist, ihr das vorab nicht besprochen habt und du die Schlüssel entgegengenommen und den Garten so übernommen hast, dann fürchte ich, wirst du dich darum kümmern müssen.
Das ist alles das was EUCH an Verpflichtungen trifft... Das hat nix mit der Übergabe AN Euch zu tun...
Das ist so wie beim Mietwagen: du bist für Kratzer verantwortlich, also solltest du im eigenen Interesse drauf achten dass der Übergabezustand gut dokumentiert ist...
...das ist hier wohl nicht passiert - Pech gehabt...
Kannst nur hoffen, dass es dem Vermieter (wie beim Vormieter) wurschd ist wie der Garten aussieht...
Ich würde da aber nicht allzuviel Energie aufs rumstreiten verwenden - eher wie man das Zeug entweder ohne großen Aufwand loswird oder z. B. zusammenstapelt und Efeu drüber wachsen lässt ...
Auf jeden Fall spätestens jetzt dokumentieren was schon da war, Fotos machen, Datum usw.
Im Mietvertrag steht, bei Abgabe des Gartens ist die Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten und dem Nachmieter ist der Garten in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Das Lagern von Sperrmüll, Elektrogeräten, Hausmüll und Gefahrengut ist strengstens untersagt und bei Zuwiderhandlung kann der Vermieter die Entsorgung in Auftrag geben und entstehende Kosten sind vom Mieter zu tragen.