Wer darf/muss den Abschleppauftrag erteilen?

6 Antworten

Überlege dir das gut, auch wenn du absolut Recht mit der Sache hast.

Du wirst beim Abschleppunternehmen in Vorkasse gehen müssen und die Fragen da nicht lange wer und wem das Grundstück gehört.

Aber spätestens wenn der "Falschparker" dann sein Auto wieder auslösen muss, gibt es Ärger. Ist der Parkplatz gekennzeichnet und konnte der "Falschparker" erkennen, dass er da nicht stehen darf ?

Wenn der sich dann einen Anwalt nehmen sollte, musst du schon genügend Munition in der Flinte haben, ansonsten bleibst du schnell auf deinen Kosten sitzen.

Wenn es immer wieder der Gleiche "Falschparker" ist, schreib ihm doch mal einen Zettel, klemm den unter den Wischer und fertig. Evtl. auch einfach mal das persönliche Gespräch suchen.

Ein heißes Eisen. Grundsätzlich könnte es immer passieren, dass man effektiv auf den Kosten sitzen bleibt - mehr Sinn macht es auf Dauer, eine physische Sperre aufzubauen, die Fremde daran hindert, dort zu parken.

Ansonsten:

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschleppen_03.php

In dem Text stecken übrigens so einige offensichtliche Fehler, aber er ist mit einer der ausführlichsten ;^)

Habe deswegen,mal mit einem Fachanwalt gesprochen( Auto Club ).Die Kosten wurden zum Schluss aufgeteilt bzw.der Falschparker musste noch ein Bußgeld zahlen. Nicht das Auto blockieren)( Nötigung ).Probleme gab es bei mir, ob es dringend war, oder ich nicht ein Taxi oder Bus etc.,hätte nehmen können.bzw.das Auto, einige Meter weiter zu parken.

Wen du oder dein Freund den Abschlepper ruft, dann kann es passieren, dass ihr den selber bezahlen müsst. Wenn ihr die Polizei ruft dann müsst ihr nicht bezahlen, sondern der Fahrer des Fahrzeuges, welches auf dem Parkplatz steht

Der dem die Nutzung verwehrt wird, also der Mieter. Die abschlepp-Unternehmen machen das nur gegen Vorkasse, die der Auftraggeber eintreiben muss