Wenn muss ich bescheid sagen wenn ich Urlaub haben möchte der Leihfirma oder wo ich gerade eingesetzt bin?

11 Antworten

Wer genehmigt einem Zeitarbeiter den Urlaub?

Kurz und knapp: Das Zeitarbeitsunternehmen. Es ist der Vertragspartner des Zeitarbeitnehmers und es genehmigt letztendlich den Urlaubsschein. Dies wird in § 6.1 des Manteltarifvertrages der iGZ geregelt, wo es heißt: „Urlaubstermine können jeweils nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber festgelegt werden.“

Als erstes ist wichtig, dass die Untergrenzen des Urlaubsanspruchs vom Bundesurlaubsgesetz geregelt werden. Demgemäß stehen auch Zeitarbeitern bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Arbeitstage Urlaub im Jahr zur Verfügung. Und bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstage. Tarifverträge können hier abweichen, aber nur wenn es zum Vorteil der Zeitarbeitnehmer ist.

Mehr = http://www.pattner-bloggt.de/zeitarbeit-und-urlaub/

Geschickterweise fragst Du erst den Kunden (bei dem Du gerade eingesetzt bist), wann es passen würde, dass Du Urlaub nimmst.

Wenn es passt, schickst Du Deinen Urlaubsschein an Deinen Arbeitgeber mit dem Hinweis: "Bereits mit Herrn/Frau X (Kunde) abgestimmt".

Natürlich musst du beiden Bescheid geben. 

Der Urlaub wird bei deinem Arbeitgeber eingereicht. Im Normalfall muss aber die Firma, bei der du aktuell eingesetzt wirst, dem zustimmen (also auf deinem Antrag mitunterschreiben)

Du musst es beiden sagen, vor allem der Stelle wo Du eingesetzt bist, damit Sie entscheiden können, ob Du in dem Zeitraum entbehrlich bist und natürlich Deinem ARbeitgeber - der Leihfirma- weil Du mit denen ja den Vertrag hast, dessen Bestndteil auch Dein Urlaub ist.

natürlich beiden

die leihfirma wird ja zeit brauchen einen ersatz abzustellen und die firma wo du eingesetzt wirst wird auch sicherstellt haben wollen das ein ersatz kommt