Wenn man von der Polizei bezgl. defektem Abblendlicht angehalten wird, wie teuer kann das werden und gibt es die doppelte Strafe wenn man "bewusst" damit fährt?

10 Antworten

Wenn es die selben Polizisten waren, die Dich bspw. vor 2 Tagen wegen genau diesem defekten Scheinwerfer angehalten haben, dann könntest Du Pech haben und ein Ticket kassieren.

Kannst auch noch das Strafgeld aufstocken, wenn Du die beiden Polizisten anlächelst und sagst:

"Na, hat euch Mutti wieder gleich angezogen?"

Also lass die Glühlampe austauschen und fertig.

Grüße, ----->

Dommie1306  23.11.2016, 13:05

Der Spruch ist ja mal geil, den find ich witzig:) Muss ich mir merken, wenn ich mal wieder uniformierte Kollegen sehe^^

PoisonArrow  23.11.2016, 13:09
@Dommie1306

ja, aber halt auch schon mal das Portemonaie bereit....

da hilft es immer, einen lampenkasten mit ersatzbirnen im auto zu haben. dann kann niemand behaupten, "vorsätzlich" mit defektem licht zu fahren.

außerdem muss dieser vorsatz erst einmal bewiesen werden. es sei denn, du wirst von den gleichen polizisten innerhalb von einigen tagen oder wochen zum zweiten mal mit immer noch defektem licht angehalten. dann kostet es, aber auch nicht die welt, geschweige denn punkte oder fs-entzug ;-)

Hallo,

ein defektes Abblendlicht kann mit 20 € Bußgeld verwarnt werden. Fährst du "vorsätzlich", also bewusst mit einem kaputten Abblendlich, würde sich der Bußgeldsatz verdoppeln.

Ich kenne aber keinen Kollegen der ein kaputtes Abblendlicht verwarnt - kann ja auch während der Fahrt kaputt gehen... in der Regel stellen wir dir dann eine "MüF" (heißt in jedem Bundesland anders), also eine Mitteilung über Fahrzeugmängel aus, in der drin steht, dass du binnen 7 Tagen dein Licht reparieren und bei einer Dienststelle vorzeigen musst.

Grundsätzlich geht so eine Beleuchtug immer dann kaputt wenn  die Polizei an dir vorbei fährt.

Sie werden dir sagen, bei nächster Möglichkeit Beleuchtung instand setzen.

Wirst du dann in einer Woche von denen nochmals erwischt, sind 10€ fällig

Du als Fahrer hast dich nach der Stvo vor Fahrtantritt über die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges zu überzeugen

Dazu gehört auch einmal der Blick auf die eingeschaltete Beleuchtung.

Denn einäugig fahren bedeutet nicht nur für andere , sondern auch für dich eine Gefahr ins besonder bei winterlichen und herbstlichen Lichtverhältnissen.

Und die 5 € für ein neues Leuchtmittel ( Volkstümlich Birnchen) wirst du wohl noch haben, oder?


Tatbestandsnummer: 123136

Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit *) war.§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.4 BKat

20,-€

Mit Gefährdung = 25,-€

Mit Unfall = 35,-€