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wenn ich mich selbstständig mache was darf ich nicht am auto reparieren und was doch?

gefragt von frauenteufel am 26.04.2008 um 21:17 Uhr

Also ich habe vor mich selbstständig zu machen um an autos zu schrauben. bin aber absolut ungelernt also keine fachkraft. Was darf ich ich da überhaupt machen? Und was nicht (Außer bremsen)?


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1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 26. April 2008 21:44
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Als ungelernte Kraft darfst Du rein rechtlich ausser FZG-Kosmetik garnix machen. Willst Du Reparaturen durchführen lassen brauchst Du einen KFZ-Meister. Wer die Arbeiten ausführt ist egal, aber der Meister muß dafür unterschreiben und gerade stehen. Manche KFZ-Meister, die in Rente sind lassen sich von sog. freien Werkstätten stundenweise einstellen.

Kommentar von frauenteufel am 26. April 2008 21:52

ich dachte immer nur sachen die sicherheitsrelewant sinn. also dürfte ich nichmal ne lichtmaschine überholen?

Kommentar von Simple_avatar1smallwauwie am 26. April 2008 22:32

Was glaubst Du eigentlich, wozu eine Kfz-Lehre da ist? Lass die Finger davon oder willst Du vielleicht für den Tod Deines nächsten Kunden verantwortlich sein?

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 26. April 2008 23:36

Nein, genau genommen dürftest Du nicht mal ne kaputte Glühbirne wechseln.

Kommentar von derplanet am 26. Oktober 2009 13:14

Wie 1hoss43 ausser Kosmetik am Auto darfst du gar nichts machen, versuche einen Meister einzustellen, dann darfst du auch mehr an einem Auto schrauben. Lage deines Salons weitere Informationen unter http://selbstaendig-beratung.testsieger-bon-kredit.de/


schurke
beantwortet von schurke am 26. April 2008 21:19
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Ich sehe da überhaupt keinen Sinn drin, sich mit etas selbstständig zu machen, wovon man keine Ahnung hat. Leider werden dazu heute keine Facharbeiterbriefe mehr benötigt. Trauschauwen.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 26. April 2008 21:20
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Und diese Verantwortung willst du wirklich übernehmen? Was machst du denn, wenn die ersten Regressansprüche kommen? Und welche Garantien kannst du eigentlich auf deine Arbeit geben, wenn dich jemand bezahlt hat.


anonym
beantwortet von skeptiker007 am 26. April 2008 21:22
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Bitte genauen Namen und Adresse hier veröffentlichen, damit wir dort NIE hinkommen - erspart dir viel Ärger


anonym
beantwortet von seesee am 26. April 2008 21:53
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Warum macht das Forum den Fragesteller so an, von wegen keine Ahnung. Wenn er den Beruf nicht gelernt hat, aber trotzdem schon viel Erfahrung hat: warum sollte er sich nicht selbständig machen? Anscheinend weiß er ja, was er tut. Und ich denke, seine Frage war rein auf die juristischen Vorschriften gerichtet. Hier hat ihm 1hoss43 die einzige brauchbare Auskunft gegeben. Schade, dass die Forumteilnehmer so vorurteilsbelastete und wenig hilfreiche Antworten geben. Wirklich schade...


Kommentar von frauenteufel am 26. April 2008 21:55

danke

Kommentar von E0d5c3cb61006ff8c9f040f393ba8388smallengel19620 am 26. April 2008 22:44

sehe Ich genauso Dh


Ignatius
beantwortet von Ignatius am 26. April 2008 23:12
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Wenn Sie die Dienstleistungen eines Kfz-Mechatroniker anbieten möchten, benötigen Sie einen so genannten Großen Befähigungsnachweis (= Meisterbrief).

Kfz-Mechatroniker ist der Beruf, der aus den ehemaligen Lehrberufen Kfz-Mechaniker und Kfz-Elektriker hervorgegangen ist.

Vieles ist liberalisiert worden, aber das Schrauben an Autos ist nach wie vor zulassungspflichtig. Andere Handwerke kann man inzwischen ohne Meisterzwang selbstständig betreiben : Fotograf, Goldschmied, Siebdrucker, Herrenschneider usw. allesamt nicht allzu gefährlich.

Weniger liberal sieht der Gesetzgeber nach wie vor die gefährlicheren, zulassungspflichtigen Gewerke. Die stehen in der Anlage A der Handwerksrolle (z. B.: Heizungsbauer, Augenoptiker, Stukkateure, Straßenbauer, Tischler, Fleischer, Friseure usw. und auch Kfz-Mechatroniker)

Bei einer Existenzgründung kommen Sie nicht darum herum sich bei der Handwerkskammer in die Anlage A der Handwerksrolle eintragen zu lassen. Allerdings wird die Handwerkskammer dies verweigern, weil sie keinen Meisterbrief vorlegen können.

Ein zweites Problem wäre, dass Sie kein Versicherungsunternehmen finden werden, dass mit Ihnen eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird.

Sie sollten sich daher jetzt bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer beraten lassen, welche zulassungsfreien Gewerke Ihnen für eine Existenzgründung offenstehen. Die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer ist für alle selbstständigen Handwerker gesetzlich vorgeschrieben.

Kommentar von 344770e8fd3b4fcaac0694a44e67e148smallIgnatius am 26. April 2008 23:25

Nachtrag: Hier ein Link zu einem Merkblatt der Handwerkskammer Berlin zum Thema Eintragung in dei Handwerksrolle bei zulassungspflichtigen Handwerken: http://www.hwk-berlin.de/fileadmin/userupload/Dateien/hwrolle/301008MerkblattEintragungHandwerksrolle.pdf


anonym
beantwortet von enfield303 am 26. April 2008 21:19
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Bist du dir sicher das du weißt was du vorhast? Also ich würde kein Auto fahren das du repariert hast.


unsuesslich
beantwortet von unsuesslich am 26. April 2008 21:20
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Biete Fahrzeugreinigungen an. Das wird besser sein, als stetig irgenwelche Regressansprüche versuchen abzuwehren.


regideur
beantwortet von regideur am 26. April 2008 21:26
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Im Prinzip könntest Du eine Werkstatt aufmachen. Du müsstest aber geeignetes Personal einstellen um Reparaturarbeiten durchführen zu können. Bedenke für ALLES was in Deiner Werkstatt passiert haftest Du selber!


heidezwerg
beantwortet von heidezwerg am 26. April 2008 21:18
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Wenn du das nicht weis lass es lieber!


Saga28
beantwortet von Saga28 am 26. April 2008 21:20
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Nimm es mir nicht übel,aber als ungelernter würde ich mich an deiner Stelle nicht selbstständig machen...


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 26. April 2008 21:21
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Als ungelernte Kraft wirst du wohl am Auto nicht viel zu schrauben haben.

Kommentar von enfield303 am 26. April 2008 21:22

Auseinander schon.


anonym
beantwortet von frauenteufel am 26. April 2008 21:25
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Also ich möchte euch nur sagen das ich in meiner freizeit "unendgeldlich" jede menge Motorumbauten samt Fahrwerk Achsen und Bremsanlagen mache und möchte bitte das ihr mir nichts unterstellt. es war ja nur ne Frage weil ich meine Leidenschaft zum Beruf machen möchte.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 26. April 2008 21:26
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Du fragst was Du nicht machen darfst. Ich frage Dich, was kannst Du denn? Als Ungelernter (soll jetzt nicht negativ rüberkommen)? Als Selbstständiger im KFZ-Gewerbe ist es unbedingt erforderlich einen Meisterbrief zu besitzen. Das klingt für mich ungefähr so wie: ich kann schnurgerade Nähte nähen, soll ich mich als Schneider selbstständig machen?

Kommentar von frauenteufel am 26. April 2008 21:41

Die Frage iss einfacher wenn du mich fragst was ich dir machen soll. das is einfacher als alles aufzuzählen.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 26. April 2008 21:27
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Irgendwie sehe ich wirklich keinen Sinn in Deiner Frage - sorry. Ich kann mich doch nicht selbstständig mit etwas machen, was ich nicht beherrsche.



anonym
beantwortet von KinderKinder am 26. April 2008 21:27
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Wenn Du keine Ahnung hast, dann nur Sicherheitsrelevante Teile, z.B. Bremsen, Achsen, Airbags. Als Meister darfst Du dann auch Fahrzeugaufbereitungen durchführen.

Kommentar von frauenteufel am 26. April 2008 21:33

na mal ne brauchbare Antwort. "Ja keine Ahnung" kann man so net sagen. Ich und mein Kumpel werden z.B. auch von der Werkstatt aus dem nachbardorf angerufen um einem KFZ-Meister zu erklären was so manches Auto für Fehler hat. Ich begeister mich halt dafür wie er und beschäftigen uns damit mehr als so manche Werkstatt mit Autos.


MacJohn
beantwortet von MacJohn am 26. April 2008 23:18
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Du darfst Dich damit nicht selsbtsändig machen,.


volkswagen
beantwortet von volkswagen am 27. April 2008 10:58
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Diese Frage ist gut. Grundsätzlich dürfen Sie alles reparieren. Dafür gilt auch die Abnahme nach § 19 oder § 21 beim Tüv. Selbst bei diesen abnahmerelevanten Arbeiten sind Sie zuständig. Alles in allem betrachtet dürfen Sie jede Arbeit machen und sind nicht rechtshängig, selbst als Privatmann. Ohne Firmeneintrag kann man ohne hin keine- betreiben und selbst ohne Meistertitel bekommen Sie jederzeit die Zusage der Gründung selbiger. Der Meister titulierte Betrieb darf darüber hinaus noch AzuBi führen.


anonym
beantwortet von MasterDisaster am 16. November 2009 11:42
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Hallo..

auf der Suche nach Informationen...habe ich mich gerade erst hier im Forum angemeldet!!

Dabei muss ich das Thema nochmal aufgreifen...

Ich bin 22 jahre alt...und gelernter Karosserie u Fahrzeugbauer...mit Fachrichtung Instandhaltungstechnik!! Ich möchte mich nun, am liebsten, mit meinem Beruf selbstständig machen!!

Gedacht ist das so das, ich mich bei Werkstätten vorstelle u meine Arbeit anbiete, in etwa wie bei Zeitarbeit, nur eben als Selbstständiger..um z.B. Auftragsspitzen abzuarbeiten...natürlich mit Endkontrolle durch den jeweiligen Meister!!

Meine Frage an Euch....hat das schon jemand gemacht...ist es überhaupt möglich/zulässig??!!

ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen!!

LG


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