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Welche Blitzlicht-Farben sind erlaubt fürs Privatauto zum Einsatz?

gefragt von passo am 02.11.2009 um 0:16 Uhr

ich wohne 10 minuten vom einsatzzentrum weg und wollte fragen welche blitzlichter man am auto darf anbringen ohne genehmigung. ein kollege hat weiss/orange blitzlichter im auto und sagt noch kein polizist hätte was gesagt.. wäre auch nur für den gebrauch im dienst oder um eine unfallstelle abzusichern, was er auch schon getan hat. welche farben sind alle erlaubt, und in welchem fall?? kann mir bitte jemand da rechtsfragen beantworten? das gilt bestimmt innerhalb der ganzen EU?


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SevenStarMantis
beantwortet von SevenStarMantis am 2. November 2009 00:17
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Keine.

Das Einbringen von Rundumkennleuchten oder gar Stroboskopblitzern ist laut StVo nicht gestattet, so nicht ausdrücklich via Genehmigung zugelassen.

Kommentar von passo am 2. November 2009 00:24
Kommentar von F331569aaf65a4178cf6bb82170721adsmallSevenStarMantis am 2. November 2009 00:25

Ich fahre diese Autos - brauche nicht lesen. Die Paragraphen dazu waren Prüfungsbestandteil.

Kommentar von passo am 2. November 2009 00:27

achso, was machst du denn beruflich?

Kommentar von F331569aaf65a4178cf6bb82170721adsmallSevenStarMantis am 2. November 2009 19:30

Nicht hier ;/


anonym
beantwortet von BossUwe am 2. November 2009 00:28
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An Privatfahrzeugen sind ohne Eintragung ( die man aber nicht ohne eine Funktion als Gemeindebrandmeister oder höher nicht bekommt) in die Fahrzeugpapiere keine Blitzer erlaubt.


Questor
beantwortet von Questor am 2. November 2009 00:34
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Für den Fahrbetrieb überhaupt nicht, zur Absicherung bei stehendem Fahrzeug nur orange.


anonym
beantwortet von Domainer am 2. November 2009 12:56
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Man sollte dazu wissen, was die jeweiligen Leuchten bedeuten und wann man sie nutzen darf.

Grundsätzlich: Blaulicht darfst Du nur mir Genehmigung nutzen.

Gelblicht darfst Du nutzen, um eine Gefahrenstelle STEHEND abzusichern. Bei einer geplanten Gefahr (Baustelle) muss man zusätzlich die rot-weiße Warnlackierung nutzen. Bei plötzlicher Gefahr gehts auch ohne.

Eine fest montierte gelbe Rundumleuchte muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein. Eine aufgesetzte wird als Ladung betrachtet.

Private Fahrten zur Einsatz- oder Ausrückestelle dürfen nicht mit solch Licht getätigt werden. Sonder- und Wegerecht gibts nur mit genehmigtem Blaulicht + Einsatzhorn. Gelblicht würde eine Gefahr signalisieren (Überbreite, besonders langsam fahrendes Fahrzeug, usw.)

www.blaulicht.org

Kommentar von fastlink am 3. November 2009 10:33

Sehr gut, zudem. am Fahrzeug angebrachte Leuchten müssen hierzu zugelassen sein, man kann nicht einfach eine Leuchte vom Baumarkt aufs Auto montieren, man darf beispielsweise auch keine Fahrradlampe ans Auto basteln, die Lampe muss zur Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr zum jeweiligen Verwendungszweck und am jeweiligen Fahrzeug zugelassen sein.

Und zudem noch, nur weil kein Polizist bislang was gesagt hat heißt das a.) noch lange nicht dass das richtig ist und b.) das auch so bleibt.

Und außerdem, Du hast weder Soner - noch Wegerechte beio Fahrten beispielsweise zur Feuerwehr im Alarmfall, diese Fahrten haben ausschließlich innerhalb der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen, innerorts 50, Ampeln sind zu beachten, kein Vorrang vor Anderen, rechts vor links,.........


anonym
beantwortet von BMWPeter am 3. November 2009 19:26
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keine, das würde das Rasen der Kameraden zum Gerätehaus noch unterstützen. Ich fände eine Genehmigung dazu nicht gut. Grüße



oschwab
beantwortet von oschwab am 2. November 2009 07:59
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Vorsicht!

Jeder Eingriff in die Beleuchtungsanlage des Fahrzeugs ohne Eintragung führt zum Entzug der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Das ist auch mit beleuchteten Dachaufsetzern so.

Grüße


anonym
beantwortet von schulli1304 am 2. November 2009 11:14
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Schließe mich den Vorredenern an. Blink- und oder Blitzleuchten sind in Privatfahrzeugen tabu. Das bisher noch niemand etwas zu dem kollegen gesagt hat, bezeichne ich als stillschweigende Duldung. Solange wie nichts passiert wird niemand nach schreien aber wenn, oh ha... In einen Bundesländern wird der Gebrauch von Sonderrechten in den Feuerwehr- und Rettungsdienstgesetzen der Länder geregelt, da steht auch drin, welcher Funktionist an seinem PKW was einsetzen kann. Eine EU- weite Regelung gibt es aber nicht. Und Notstandsgesetze greifen in diesem Fall auch nicht.


anonym
beantwortet von Reiswaffel87 am 4. November 2009 10:34
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Es geschehen immer wieder Unfälle, weil übereifrige Freiwillige zu schnell und zu rücksichtslos auf dem Weg zum Gerätehaus fahren. Es gibt für diesen Zweck Dauchaufsetzer mit der Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz", die sind jedoch bei vielen Wehren ungern gesehen und haben darüber hinaus für die übrigen Verkehrsteilnehmer keinerlei bindenden Charakter. Die können selbst entscheiden, ob sie zur Seite fahren und dich aus Kulanz durchlassen. Geld ist erlaubt, allerdings wie bereits gesagt wurde nur zuer Absicherung von Gefahren-, Unfall- oder Baustellen sowie an Fahrzeugen, die dafür eine Zulassung haben. Wer ordentlich zum Gerätehaus fährt braucht auch keine Lämpchen.


anonym
beantwortet von benjiman am 2. November 2009 08:37
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Wenn wirklich ein Bedürfnis besteht, dann kannst du dir eine Erlaubnis erteilen lassen. Ohne Erlaubnis ist das Fahren mit Rundumleuchten im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig. Das die Polizei nichts dazu sagt, ändert nichts an dieser Tatsache.


anonym
beantwortet von ffwmil am 2. November 2009 20:37
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keine


anonym
beantwortet von striwi am 20. November 2009 09:55
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Da hat Dein Kollege aber mal bisher ziemliches Glück gehabt. Es handelt sich hier um ein Privatfahrzeug, kein Einsatzfahrzeug. Dafür gibt es eindeutige Regelungen. Ma kann die Dinger zwar überall legal käuflich erwerben, aber benutzen darf man sie nicht. Müsste sogar ein deutlicher Hinweis auf der Verpackung stehen. Das ist aber ein allgemeines Problem vieler freiwilliger Feuerwehren. Der Funkmeldeempfänger geht auf, man muss vieleicht von der Arbeit weg und dann ist auch noch jede Ampel rot. Wenn sich da der Einsatzort nicht gerade in der Nähe des Feuerwehrgerätehauses befindet, ist meistens eh alles zu spät. Ist aber leider ein staatliches und finanzielles Problem. Ich wäre auch für mehr Berufsfeuerwehren (auch in ländlichen Gebieten).Würde Arbeitsplätze schaffen. Aber keiner wills bezahlen.


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