Bewegte Außenwerbung an Auto erlaubt?

5 Antworten

Montagearbeiten an Fahrzeugen während der Fahrt sind verboten. Warte, bis das Fahrzeug still steht, und bringe die Displays dann an.

weidelandworst 
Fragesteller
 24.10.2011, 13:50

Das ist auf jeden Fall ne super Idee, das bringt mich vorran!

Ja, hier wären exakte Informationen gut.

Einige sagen "alles was nach außen strahlt" wäre verboten.
Dann müsste aber auch jedes Radio mit Bildschirm, Deckenmonitore (die gibt es auch mit 20" Diagonale!), Kopfstützenmonitore etc. verboten sein.

Und wenn man so einen Deckenmonitor so weit nach hinten montiert, dass er nur noch von der letzten Reihe sichtbar ist, wenn die die Sitze nach hinten klappen, warum sollte das verboten sein ;-) ?!?

Ansonsten wäre es tatsächlich gut, gäbe es E-Ink-Displays bzw. E-Ink-Schilder zu kaufen.
Da diese nicht selbst leuchten, könnte der Staat NICHTS machen.
Sonst müsste er auch jegliche Werbung, Texte, Aufkleber ("Philip an Bord" etc.) verbieten.

Evtl. darf man einen nicht fixierten nicht montierten Monitor hinten in ein geparktes Auto rein stellen, und diesen mit einer extra Batterie betreiben.

Evtl. gibt es ja größere LCD-Matrixdisplays ohne Beleuchtung.
So wie die grünen Displays billiger Wetterstationen etc..
Die sollte kein Polizist bemängeln können.
Nicht mal wenn "Die Polizei ist ein Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle" drauf steht. Denn das ist auch auf dem Auto legal.

Rein technisch wäre noch möglich einen kleinen LED-Beamewr an die Decke, Rückprofolie (oder etwas ähnliches geeignetes, und wenn es Makulatur, Duschvorhang etc. ist) auf die Heckscheibe, und man kann Texte, Grafiken etc. auf der Scheibe erscheinen lassen als wäre es ein Monitor.

Das dürfte als Beleuchtung zählen, es sind lediglich die vorgeschriebenen Beleuchtungsmethoden zulässig (§49a StVZO) - abgesehen vom Innenraum, sofern dies nicht nach aussen dringt.

Soweit mir bekannt ist, kannst du sowas auch nicht eintragen lassen, damit es legal wäre, da sowas den Verkehr irritieren kann und dementsprechend gefährlich ist.

Was vielleicht möglich wäre ist eine Folie, welche in der Nacht leuchtet - aber keine Ahnung, ob das jetzt als Beleuchtung angesehen wird oder nicht. Am Besten beim TÜV nachfragen!

weidelandworst 
Fragesteller
 24.10.2011, 13:49

Und wie verhält es sich dann mit nicht leuchtenden e-Ink Displays?

das wäre wohl nicht erlaubt. würde die anderen verkehrsteilnehmer ablenken

Das müsste in der StVZO stehen.