Welche Abbuchungen vom Geschäftskonto?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es sollten nur Buchungen auf das Geschäftskonto gehen, die das Finanzamt auch als Kosten anerkennt! Ich persönlich führe als Freiberufler Bücher, wie eine normale Firma (§5 Buchhaltung)und hatte nie irgendwelche Beanstandungen durch das Finanzamt. Vermischen von privatem (wie z.B. Lebensversicherungen) und Geschäftlichem auf dem Konto macht sofort die ganze Buchführung unglaubwürdig! Auch ein Steuerberater der die Jahresabschlüsse mit unterschreibt gehört unbedingt dazu! Alles andere gibt automatisch Ärger und damit Mehrarbeit und Mehrkosten!

Geschäftskonto ist Geschäftskonto. Privatkonto ist Privatkonto. Eigentlich völig klar, was wo abzubuchen ist. Dass persönliche Versicherungen nichts auf dem Geschäftskonto zu suchen haben ist Ihnen wohl auch klar.

Man kann es immer so machen wie mit Kraut und Rüben durcheinander. Das vereinfacht manches, insbesondere wenn die Buchungen überschaubar sind. Es wird hier ja kein Geschäft betrieben, sondern eine freiberufliche selbstständige Tätigkeit. Das ganze ist u.a. auch eine Kostenfrage bei der Kontoführung der Bank. Allerdings vereinfacht es die Buchhaltung,insbesondere bei vielen Kontenbewegungen, wenn die private Lebensführung getrennt vom Geschäftskonto geführt wird.

Vom Geschäftskonto nur das, was eindeutig dem Geschäft zuzuordnen ist (also weder Lebensversicherung noch Krankenversicherung). Alles private vom Privatkonto.

Man muss das schon trennen.Dazu gehört nicht Lebensversicherung und Krankenversicherung