Geschäftskonto ohne GmbH

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Hallo Koksdinosaurier,

wenn Du deine Firma ins Handelsregister eintragen lässt kannst du den Namen frei wählen. Als z. B. Koksdinosaurier e. K. (eingetragener Kaufmann). Mit dem Handelsregisterauszug kannst Du dann zu Deiner Bank und das Konto auf Koksdinosaurier e. K. eröffnen.

Wenn Du lediglich ein Gewerbe eingetragen hast, dann geht das leider nicht.

In der Abgabenordnung steht eindeutig (§154) Niemand darf auf einen falschen oder erdichteten Namen für sich oder einen Dritten ein Konto errichten oder Buchungen vornehmen lassen, Wertsachen (Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten) in Verwahrung geben oder verpfänden oder sich ein Schließfach geben lassen.

Also würde das Konto wohl lauten "Otto Normalverbraucher" und im Zusatz, der bei Überweisungen auftaucht "Koksdinosaurier"

habe gerade Ihren Beitrag gelesen. Leider haben wir jetzt Ärger mit der Deutschen Bank, weil wir es als Einzelunternehmen gewagt haben uns einen Firmennamen auszudenken. Dieser steht auf unsere Fahrzeugen und im Briefkopf der Rechnungen. Nun kommt es vor, dass unsere Kunden als Überweisungsempfänger nicht den Namen meinens Mannes sondern den Firmennamen eintragen. Ist dies der Fall und vor allem bei größeren Beträgen überweist die Deutsche Bank das Geld einfach zurück ohne das wir etwas davon mitkriegen, denn auf dem Konto war es ja noch nicht verbucht. Sie begründen es damit, dass Sie nach geldwäschegesetz verpflichtet sind stichprobenartig zu prüfen, ob der Empfängername einer Überweisung mit dem Kontoinhaber übereinstimmt. Das Konto kann aber als Einzelfirma nur auf den eigenen Namen eröffnet werden. Einen Zusatz wie den Firmennamen darf man angeblich aber nicht eintragen. Geht nur bei GmbH oder ähnlich. Deshalb können Sie es dann nicht einfach durchbuchen, denn sie wissen ja nicht ob uns das Geld wirklich gehört.. Wir erfahren durch die Rückbuchung nur über unseren Kunden, wenn der uns informiert. Die Deutsche Bank sagt glatt wir müssen unseren Briefkopf ändern. Haben uns auch schon beschwert bei der Deutschen Bank. Aber man bekommt dann ein labidares Schreiben von der Beschwerdestelle zurück mit dem man sich den Hintern wischen kann. Soviel zu diesem Thema. Ich weiß nicht ob das bei anderen Banken auch so praktiziert wird. Bin da noch am recherchieren.

Du kannst ein Geschäftskonto auch als Einzelfirma führen. Wenn Du einen Gewerbebetrieb oder ein Unternehmen - und sei es auch noch so klein - hast, dann kannst Du auch Privat- und Geschäftskontokonto trennen. Das geht selbst dann, wenn Du nur einen Gewerbeschein hast und übers Internet selbstgestrickte Socken verkaufst. Eröffne bei Deiner Bank ein neues Konto. Als Zahlungsdaten für Überweisungen gibst Du dann einfach unter Empfänger Deinen Namen und den Namen des Geschäftsan.

Schlappentiger  15.04.2013, 16:28

Nachtrag:

Eine "Firma" ist im Handelsregister eingetragen. Das kann z. B. eine GmbH, OHG, Einzelfirma oder KG sein. Ein Gewerbebetrieb muss nicht eingetragen werden. Dafür brauchst Du nur einen Gewerbeschein und suchst Dir einen Namen für Dein Geschäft aus. Du solltest es aber dann nicht "Firma xyz" nennen. Dieser Beriff wird oft falsch verstanden und benutzt.

koksdinosaurier 
Fragesteller
 15.04.2013, 20:08
@Schlappentiger

Die Frage ist, ob ich das Konto als Einzelfirma unter der Geschäftsbezeichnung (als Kontoname) führen darf. Ich glaube, hierzu ist eine andere Rechtsform von Nöten.

Ich glaube, du solltest dich erst einmal umfassend informieren, was eine Firma und eine Geschäftsbezeichnung ist und wie diese auszusehen hat. Das spielt nicht nur beim Bankkonto eine Rolle.

Du kannst natürlich als Einzelunternehmer ein Geschäftskonto führen. Ob du aber unter einer Firma ("Firmenname" gibt es nicht, die Firma IST der Name) auftreten darfst oder lediglich eine Geschäftsbezeichnung führen, hängt von diversen Faktoren ab, vor allem Eintrag ins Handelsregister. In aller Regel musst du im Geschäftsverkehr zwingend deinen Vor- und Nachnamen angeben, also zum Beispiel "Werner Müller Klopapiervermietung".