Wasserscheden, Hausratversicherung zahlt nur für Sachen mit vorgelegter Rechnung?

5 Antworten

Nein, ich muss keine Rechnungen vorlegen sondern nur den Schaden glaubhaft geltend machen.

babyface4711 
Fragesteller
 12.08.2013, 20:36

Wir haben Fotos gemacht, u.a von den Schränken und der Kiste mit Büchern. Heute hatte ich eine e-mail bekommen, dass die Versicherung nur die Sachen bezahlt wo ich eine Rechnung vorlegen konnte. Auch gleich eine Abtretungserklärung war dabei, dass wenn ich das Angebot annehme ich auch in Zukunft nichts mehr von diesem Schaden melden kann ( Spätfolgen).

ostrettich  12.08.2013, 20:38
@babyface4711

Abtretungserklärung >

netter versuch..nicht darauf eingehen..

Ursusmaritimus  12.08.2013, 20:41
@babyface4711

Lächelnd zurückweisen und um Erklärung fordern warum der nachgewiesene Schaden an eurem Eigentum nicht erstattet wird. Es ist in D nicht üblich Kaufbelege über die gasemte Lebensdauer eines Objektes aufzubewahren. Des weiteren dürfte das Eigentum an den beschädigten Objekten unstrittig sein, also besteht ein Schaden.

Am Rande nach einem Schadensfall besteht immer ein Sonderkündigungsrecht......

Nordmann2000  13.08.2013, 11:35
@ostrettich

Es dürfte wohl eine "Abfindungserklärung" gemeint sein. An wen sollte die Kundin denn etwas abtreten?

user3096  13.08.2013, 04:44

@ Ursusmaritimus

Schaden glaubhaft geltend machen.

Na endlich... endlich mal die perfekte 100% Antwort

Ursusmaritimus  13.08.2013, 06:07
@user3096

...und eine der stärksten "Glaubhaftmachungen" in D ist die Erklärung an Eides statt. Das geht dann ganz ohne Rechnungen, Fotos, Zeugenaussagen etc.

user3096  13.08.2013, 22:18
@Ursusmaritimus

auch sehr dienlich die Anzeige mit Auflistung bei der Polizei, z.B. nach einem Einbruch.

wieso sollte sich die versicherung >"billig rausmogeln"?

ihr könntet euch auch billig geld erschleichen..und behaupten, da war der teuer plasmafernseher im keller ,der vorher noch ging, in wahrheit aber schon seit 4 jahren kaputt ist..oder einfach sachen in den keller tragen, die vorher nicht da waren und einen wasserschaden "inszenieren!

also...es ist ja wohl verständlich, dass man belege sehen will..aber normalerweise gibt es auch die möglichkeit zu schätzen wenn der zeitraum zwischen kauf und schaden zu lange her ist. da sind verhandlungen nötig..und die regeln im versicherungsschein ausschlaggebend da steht genau drin wie und was ersetzt wird

leider- misstrauen auf beiden seiten..

Ursusmaritimus  12.08.2013, 20:43

Wer? hat noch Belege von fünf Jahre alten Teilen?

...und wenn ich den defekten Fernseher in den Keller mogle, dann habe ich gerade von ihm "keine" Rechnung?

Ach ja, weil die Versicherung ihren Gewinn nicht gefährden will, sie hat ein wirtschaftliches Interesse daran den Schaden auch mit "wenig belastbaren" zu minimieren. Aber das scheint ja nach deinen Anführungen erlaubt zu sein.....

ostrettich  12.08.2013, 21:03
@Ursusmaritimus

ich habe belege von 10 jahre alten teilen die teuer waren im ordner.. missversteh mich bitte nicht absichtlich..nur weil du gerade nicht leicht an das geld kommst. ich bin auch kein freund von versicherungen. aber ich finde halt deine haltung seltsam, dass eine versicherung keine belegen erwarten darf..allerdings würde ich keine abtretungserklärung unterschreiben, bevor dir nicht alle schäden vorliegen.. mir hat mal ein versicherungsmakler gesagt, wenn sie eine versicherung abschliessen, dann nehmen sie immer einen rechtsschutz mit dazu..weil viele versicherungen klauseln haben, die man nicht vernünftig auslegt auslegen kann und sich dann mit falscher argumentation um wertvolle erstattung bringt.

user3096  13.08.2013, 04:39

ihr könntet euch auch billig geld erschleichen

genauso sehe ich dies auch!

Der Versicherungsnehmer hat ganz einfach den Eigentumsnachweis zu erbringen.

Das Verhalten der Versicherung ist korrekt.

Du hast nämlich einen entsprechenden Eigentumsnachweis zu erbringen, z.B. durch Rechnungen, Quittungen, EC Belege oder auch Kontoauszüge.

Dies kannst du auch ohne Rechnungen oder Quittungen tun. Hier hast du den Schaden aber glaubhaft zu machen.

Bei glaubhaft machen eines Schadens ist es wichtig zu erklären, dass es sich um dein Eigentum handelt, welches du irgendwann mal gekauft oder geschenkt bekommen hast.

Vielleicht war ja beim Kauf jemand dabei, der dies bestätigen kann. Oder du benennst die Personen, die dir diese Sachen geschenkt haben. Oder halt die Personen, die dir beim tragen der Sachen in den Keller geholfen haben.

Ich denke mal jeder hat irgendwelche alten Fotos zu Hause, wo die jetzt beschädigten Gegenstände mal abgelichtet wurden. Falls vorhanden, einfach der Schadenmeldung beilegen.

Und zu guter letzt die Beschädigungen, wie bereits geschehen, fotografieren und der Schadenmeldung ebenfalls beilegen.

Im übrigen wird in der Hausratversicherung Neuwert der Sachen bezahlt. Dieser Neuwert ist der Preis der heute für eine gleichwertige neue Sache bezahlt werden müßte.

Heißt also wenn diese Schränke vor 7 Jahre gesamt 400,- gekostet haben, aber heute 600,- kosten, so werden auch 600,- ersetzt.

Also mache nicht den Fehler und fordere die damaliegen Kaufpreise ein, denn du würdest bei Möbel bestimmt auf einen Teil, der dir zustehen könnte, verzichten.

Der vom Schaden betroffene Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die Höhe des Schadens nachzuweisen. Es gibt zwar auch eine Belegobliegenheit, diese wird aber auch bei Gericht nicht überbewertet, da es nicht den gewöhnlichen Lebensumständen entspricht, Kaufbelege für geringwertige Sachen über deren gesamte Lebensdauer aufzubewahren. Du hast also alternative Möglichkeiten, die Schadenhöhe nachzuweisen - insbesondere dann, wenn die Sachen nur beschädigt, aber noch vorhanden sind. Man kann dann recht einfach den Wiederbeschaffungswert gleichartiger neuer Sachen recherchieren. Also solltest Du Dich nicht auf ein derart unseriöses Angebot einlassen, sondern auf eine sachgerechte Regulierung bestehen! Von einem Versicherer, der im Schadenfall so daherkommt und versucht, seine Kunden zu übervorteilen, würde ich mich übrigens sehr schnell trennen - es gibt genügend seriöse Anbieter am deutschen Markt...

user3096  13.08.2013, 04:37

ein derart unseriöses Angebot

also unseriös finde ich die Vorgehensweise nicht von einigen Versicherungsgesellschaften in solchen Fällen.

Gerade dann nicht, wenn gerade oftmals Sachen Schaden nehmen, die eigentlich nicht mehr gebraucht werden und irgendwo hingerümpelt wurden, und denen man sonst keine Träne nach weint wenn dann "zufällig" das Wasser sprudelt.

Ich habe da schon einiges erlebt, z.B. dass noch extra Sachen ins Nasse hingeschafft wurden, die nicht mehr gebraucht wurden.

Hier hat der VN ganz einfach den Eigentumsnachweis zu erbringen.

Sicher können Fotos auch dienlich sein um einen Nachweis zu erbringen, nur müssen diese nicht immer anerkannt werden, da ja diese Gegenstände ja auch jemand anderen gehören könnten.

Ein 100%iger Fotobeweis wäre z.B. ein Foto mit Tochter oder Sohn der eines der Bücher in den Händen hält aus alten Tagen.

Oder Fotos der Schränke, als sie noch in der Wohnung standen und die ganze Familienschar aufn Sofa sitzt.

Auch Bestätigungen von Nachbarn, Freunde oder sonst welchen Personen, die vielleicht geholfen haben diese Schränke in den Keller getragen zu haben oder sonst wie bestätigen, dass besagte Güter dem VN gehören und auch unten im Keller gesehen wurden.

Dies wären z.B. klassische und akzeptable Beweisfotos oder Erklärungen die eine Rechnung entbehrlich machen und die jeden Schadenbeauftragten sehr gute Laune bescheren, sodass diese sofort dann eine Überweisung veranlassen lassen.

Nordmann2000  13.08.2013, 11:31
@user3096

Gerade dann nicht, wenn gerade oftmals Sachen Schaden nehmen, die eigentlich nicht mehr gebraucht werden und irgendwo hingerümpelt wurden,

Und darum werden ja Sachen, die nicht mehr dem täglichen Gebrauch dienen und daher auf dem Dachboden oder im Keller aufbewahrt werden, nur noch zum gemeinen Wert entschädigt, nicht (wie von Dir vermutet) zum Neuwert.

user3096  13.08.2013, 22:17
@Nordmann2000

nicht (wie von Dir vermutet)

Dies ist falsch.

In der Hausratversicherung wird nur zum Neuwert entschädigt. Egal ob etwas auf dem Speicher, im Keller oder in der Wohnung steht.

Drum wäre es ja auch sehr lukrativ, dass bei Sachen, die nicht mehr dem täglichen Gebrauch diesen, mal eben ganz "zufällig" das Wasser sprudelt.

Nordmann2000  14.08.2013, 12:43
@user3096

Ich habe gerade nochmal in den VHB 2012 nachgeschlagen. Dort heißt es: "Sind Sachen für ihren Zweck in Ihrem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert)." Da steht es doch schwarz auf weiß.

Hey babyface4711,

wer hält schon alle Rechnungen für immer parat???

Du mußt nur glaubhaft machen, dass die Möbelstücke beim Schaden gelitten haben - Fotos dazu machen und einreichen mit deinem aktuellen Schätzwert und basta! Die veräppeln dich nur...

Gruß siola

user3096  13.08.2013, 04:41

so einfach ist das mit den Fotos aber nicht.

Also ich könnte auch Fotos von Nachbars defekten Schränke machen und dann die ausbezahlte Versicherungssumme mit ihm teilen.

Du bist doch vom Fach, du weißt doch wie man einen Eigentumsnachweis zu erbringen hat.

user3096  13.08.2013, 04:46
@user3096

man hat glaubhaft zu machen, dass die Möbelstücke sein eigen sind die gelitten haben!

siola55  13.08.2013, 11:08
@user3096
Also ich könnte auch Fotos von Nachbars defekten Schränke machen und dann die ausbezahlte Versicherungssumme mit ihm teilen.    

Also das wäre aber dann Versicherungsbetrug zu Lasten der Versichertengemeinschaft...

Nordmann2000  13.08.2013, 11:34
@siola55

Und Fotos als solche sind ja schon mal ein Anscheinsbeweis. Soltle die Versicherungsgesellschaft Zweifel haben, müsste sie schon in aller Strenge das Gegenteil nachweisen.

user3096  13.08.2013, 22:13
@siola55

Also das wäre aber dann Versicherungsbetrug

Eben, und aus diesem Grund werden Fotos auch nicht immer anerkannt.

Dies wollte ich damit ja auch sagen...

Nordmann2000  14.08.2013, 12:39
@user3096

aus diesem Grund werden Fotos auch nicht immer anerkannt

Woher weißt Du das?