Was, wenn mein Bußgeldbescheid nach dem dritten Monat kommt?

2 Antworten

Die Verjährungsfrist von Bußgeldbescheiden beträgt drei Monate. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Verstoß begangen wurde.

Solltest du in der Zwischzeit einen Anhörungsbogen bekommen haben, beginnt damit die Verjährungsfrist wieder von vorne.

Wenn du dir sicher bist, dass bei dir tatsächlich die Verjährung vorliegt, darfst den Bescheid trotzdem nicht einfach ignorieren sondern musst Einspruch dagegen einlegen.

Was genau war denn die Ursache für den Unfall?

wenn es ein Parkrempler war oder ein Auffahrunfall, kommt es häufig vor, dass es kein Bußgeld gibt.

Hat Dir die Polizei eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen?