Was passiert wenn die Baupolizei komm und feststellt dass z.b. eine Gartenhütte nicht genehmigt ist, diese jedoch schon vom Vorbesitzer war?

3 Antworten

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Die Frage berührt österreichisches Verwaltungsrecht; ich kann nur ausführen, wie es nach deutscher Rechtslage aussähe.

- Verantwortlich für die Einhaltung baulicher Vorschriften ist immer der Eigentümer. Auch wenn ursächlich die Errichtung durch den Vorbesitzer erfolgte, würde sich ein Verwaltungsverfahren gegen den aktuellen Eigentümer richten. Ansprüche des Eigentümers gegen den Vorbesitzer wären hingegen zivilrechtlicher Natur.

- Auskünfte über die baurechtlichen Gegebenheiten erteilt ggfs. das zuständige Baureferat auf Anfrage, ansonsten wäre zwecks Einschätzung dringend die Konsultation eines ortsansässigen Architekten respektive auf Baurecht spezialisierten Anwalts anzuraten.

- Behördenvertretern steht im Verwaltungsverfahren i.d.R. per se kein Betretungsrecht zu, es sei denn in wenigen definierten Falllagen. Allerdings kann die Behörde bei Zutrittsverweigerung ggfs. ein solches gerichtlich erzwingen.

Wenn die Gartenhütte nicht fest auf einem Fundament steht, interessiert das Bauamt sich dafür überhaupt nicht.

Natürlich gilt das Nachbarschaftsrecht. Wenn Baugrenzen nicht eingehalten wurden, kann der Nachbar auf Abriss klagen. Dass ihr das so gekauft habt, interessiert niemanden.

Hi.

Ich kann dich verstehen das ist schon mies. Aber ob das wirklich so ist wie du befürchtest kann ich dir auch nicht benatworten da ihr in Austria ja noch eine andere Kleingartenregelung habt.

Nachdem was ich dazu gelesen habe ist es wohl nicht so schlimm was Hütten usw. betrifft. Bei uns kann es durchaus zum Abiss kommen.

Aber gib einfach mal kleingartengesetz in österreich bei google ein da findest du auch die Regelung für Wien usw. aber vor allem eine Adresse - diese

http://www.rechtsanwaeltin-braun.at/news/weitergabe-eines-kleingartenhauses/

wo du vielleicht mal gezielt und ich hoffe kostenlos nachfragen kannst wie sich das mit deinem Häuschen verhält.

Ansonsten würde ich mal bei eurem Kleingartenverein anfragen ob deine Hütte den Vorschriften entspricht.

Und die Fage ob das Bauamt einfach so auf dein Grundstück kommen darf, bei uns durchaus in Begleitung der Polizei. Ohne nicht.