Was passiert wenn der geschädigte nicht zum Gericht kommt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt in den meisten Gerichtsverhandlungen keine Pflicht, dass der Geschädigte vor Gericht erscheint, wenn er vorher alle nötigen Aussagen abgegeben hat bzw. eine anwaltliche Vertretung vor Ort ist.

Das Verfahren wird natürlich ganz normal weiter geführt. Sollte der Geschädigte ohne Angabe von Gründen fehlen, kann es zur Verfahrenseinstellung führen, dann kommt der Täter oft davon.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
P.S.: Über die Angabe "hilfreichste Antwort" würde ich mich sehr freuen. :-)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Halloibins185 
Fragesteller
 24.12.2021, 22:58

Vielen Dank für deine Antwort nur habe ich noch die Frage wenn das Verfahren eingestellt wird bekommt der Täter sein Handy zurück? Auch wenn da Beweise drauf sind Chats usw und es um gefährliche Körperverletzung geht und der geschädigte in eine lebensgefährlichen Situation im Krankenhaus kommt?

Und was wenn beide umziehen in ihr eigenes Land?

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Jurafuchs  24.12.2021, 23:06
@Halloibins185

Sobald das Verfahren beendet wurde, werden alle Beweismittel wieder ausgegeben. Was am Ende auf dem Gerät vorhanden ist, ist völlig egal.

Durch den Wohnungswechsel wird das Strafverfahren nicht eingestellt. Eingestellt werden kann ein Verfahren nur, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht oder wenn die Voraussetzungen der §§ 153, 153a StGB vorliegen.

Bei einem Umzug ins Ausland, muss das am Ende der Richter entscheiden.

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Still  25.12.2021, 06:49
@Jurafuchs

Tatmittel dürfen durchaus auch eingezogen und vernichtet werden ; - )

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Ein Zeuge, und das ist der Geschädigte, muss seine Aussage dirket vor Gericht machen, da das Gericht grundsätzlich nur die Angaben in der Verhandlung für die Urteilsfindung verwerten kann. Also, was vor Gericht nicht gesagt wird kann nicht berücksichtigt werden. Es gibt die Ausnahme dass eine (vorherige, z.B. bei der Polizei gemachte) Aussage verlesen wird, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind. Und in aller Regel ist der Angekalgte damit nicht einverstanden.

Daher gibt es für Zeugen die Erscheinenspflicht bei der Verhandlung.


Halloibins185 
Fragesteller
 25.12.2021, 01:12

Und wenn keiner von beiden kommt wird der Angeklagte freigesprochen?

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superseegers  25.12.2021, 01:40
@Halloibins185

In Abwesenheut des Angeklagten zu verhandeln ist nur in Ausnahmefällen möglich. Das ist ein Rechtsstaatsgrundsatz damit niemand im Geheimen ohne sein Wissen und ohne sich wehren zu können verurteilt werden kann.

Das Verfahren wird dann neu terminiert.

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Das Handy ist bis zum Abschluss des Verfahren als Tatmittel beschlagnahmt und theoretisch kann ein Gericht auch dessen Einziehung verfügen. Der Geschädigte kann auch aus dem Ausland als Zeuge geladen werden. Andererseits kann aber auch seine Aussage/Anzeige vor Gericht als Beweis zugelassen und gewertet werden.