Was passiert bei einem Unfall mit Papas Auto?

8 Antworten

Er kann die Versicherung auf sich anmelden, angeben, dass der jüngste Fahrer 18 ist (bist du doch, oder schon älter?) jedenfalls ist das dann kein Problem, wenn angegeben ist, dass du das Auto auch fährst. es wird dann vielleicht etwas teurer, als wenn er als alleiniger Fahrer eingetragen ist, aber immernoch nicht so teuer als wenn ihr es auf dich versichert.

Das Auto meiner Schwester war auch auf meine Mutter angemeldet und die Versicherung hat gezahlt, da eingetragen war, dass der jüngste Fahrer unter 25 ist und sie das Auto also fahren durfte.

Wenn der jüngste Fahrer nicht angegeben ist und der Vertrag/Tarif dieses aber vorsieht, besteht weiterhin uneingeschränkt Versicherungssschutz gegenüber dem Geschädigten. Die meisten Bedingungen sehen in diesem Fall, wenn es herauskommt, Vertragsstrafen vor, z.B. Doppelter Beitrag bei richtiger Einstufung. Dies wäre in dem Fall 1600€ extra + die vorherige Ersparniss.

Gerade bei Haftpflichtschäden ist es sehr einfach zu prüfen wer gefahren ist: meistens werden Personnalien ausgetauscht und der Unfallgegner gibt diese bereits an die Gesellschaft weiter, da er sich auch direkt an diese wenden kann.

2 Tipps, wie es evtl. günstiger werden könnte, diese können auch kombiniert werden:

Evtl. den Schadenfreiheitsrabatt/Prozente tauschen, wenn Papa es mitmacht. Die guten auf den Wagen, den du als Fahranfänger fährst, den bestehenden als Zweitwagen, dieser bekommt die schlechtere Einstufung, aber es fahren nur die Eltern.

Bei anderen Gesellschaften anfragen, evtl. mit beiden Fahrzeugen, da gerade bei Fahranfängern sehr große Unterschiede bestehen. Es gibt auch unterschiedliche Sondereinstufungen, trotz Zweitwagen, aber wegen Fahranfänger, SF 1/2 (meistens 140%) anfänglich. Ein anderer gibt bei der gleichen Konstellation trotzdem SF 2 (85%).

Einfach mal mehrere Angebote einholen, einfacher kann man kein Geld sparen.

Viel Spass trotzdem mit dem Führerschein, wenn er da ist.

Hallo Thomas1288, es gibt verschiedene Wege:

1) Du bist Versicherungsnehmer (VN) und Halter des Fahrzeugs - die mit Abstand teuerste Lösung.

2) Dein Vater ist VN, und Du bist der Halter des Kfz, genannt "abweichender Halter".

3) Dein Vater ist VN und Halter des Autos, wobei Du als jüngster Fahrer eingetragen wirst. Dies ist die aus meiner Sicht günstigste Lösung.

Du musst nun aber auch ein paar Jahre warten, bis Du den SFR auf Dich übertragen lassen kannst. Dies macht man dann, wenn Du ca. 5 Jahre das Auto gefahren hast. Dann ist der Abstand zwischen dem SFR Deines Vaters und Deinem SFR nicht mehr ganz so groß. Du wirst aber niemals den vollen SFR übertragen bekommen, weil Du nie mehr bekommen kasst als Du an Jahren den Führerschein hast.

Den Schaden zahlt immer die Haftpflichtversicherung, nur wenn Du nicht als Fahrer eingetragen bist gibt es immensen Ärger im Schadensfall.

Sicher kannst Du das Auto als Zweitwagen über Deinen Vater versichern, jedoch muß auch angegeben sein, dass Du das Auto auch fährst. Wenn dann ein Schaden eintritt, zahlt die Versicherung den Schaden des Anderen. Jedoch wird dann ab dem Folgejahr der Schadensfreiheitsrabatt erhöht. Aber auch hier bieten viele Versicherer gegen einen etwas höhrern Beitrag den sogenannten Rabattschoner an, d. h. einmal im Jahr ist ein Schaden abgedeckt, ohne daß sich der Schadenfreiheitsrabatt ändert. Gruß Renate!

Du kannst Dein Auto ohne Probleme als Zweitwagen über Deinen Vater Versichern.