KFZ Versicherung Zweitwagen. Das Auto gehört meiner Tochter also Brief ist auf ihr Name Ausgestellt, kann ich es auf mich als Zweitwagen versichern?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Eduard0000,

falls deine Tochter Fahranfänger ist, also noch nie ein Auto selbst versichert hat, dann wäre die Eltern-Kind-Regelung evtl. günstiger! Hat den Vorteil, dass deine Tochter per Vertragsbeginn sofort ihre eigenen schadenfreien Jahre ansammelt, da sie ja dann selbst Fzg-Halter und Versich.nehmer ist. Ausserdem entfällt der Zuschlag, falls Halter und Versich.nehmer nicht identisch sind wie dies hier bei der Zweitwagenregelung in der Regel zutrifft!

Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass ein Elternteil ein Fzg. angemeldet und versichert hat, egal bei welcher Gesellschaft - so die Eltern-Kind-Regelung der HUK-Coburg mit Einstufung SF 1/2 und einem Beitragssatz von 75% in der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Als ehem. Versich.maklerin kann ich euch nur mal empfehlen, gemeinsam ein Versich.maklerbüro in eurer Nähe aufzusuchen und euch ausführlich über sämtliche Möglichkeiten der Ersteinstufung bzw. div. Sondereinstufungen wie Eltern-Kind-Regelung, Zweitwagenregelung über die Eltern usw. informieren zu lassen sowie Angebote von vielen div. Gesellschaften euch anbieten zu lassen.

Gruß siola55

schleudermaxe  29.01.2016, 07:37

Vorsicht! Den Namen dieser Versicherung mögen einige hier nicht und es gibt Daumen runter! Viel Glück. Und wenn das Kind schon 23 Jahre jung ist, gibt es bei denen sogar die SF 4 mit 48% Beitrag.

siola55  24.02.2016, 19:41

Danke für deinen Stern - freut mich sehr ;-)

Guten Morgen Eduard0000,

ich kann mich hier den anderen nur anschließen. Eine abweichende Halterschaft zwischen dir und deiner Tochter ist möglich!

Oftmals besteht im Rahmen der Zweitwagenregelung auch die Möglichkeit, dass der Vertrag direkt auf den Namen deiner Tochter läuft. Hier sollte vorab nur geprüft werden, wie sich dies auf den Beitrag auswirkt. Frag einfach mal bei der VHV nach.

Grüße, Ines vom DEVK-Team

Ja kann man ! Es ist völlig irrelevant auf wen das Fahrzeug angemeldet wird !

Eduard0000 
Fragesteller
 28.01.2016, 06:09

Vielen Dank für schnelle Antwort, sie haben mir sehr geholfen.

Der Fahrzeugbesitzer (also der der den Brief hat) muss nicht gleich der Halter sein (also der auf den das Fahrzeug zugelassen ist). Und die Versicherung darf auch über Dritte laufen (hab ich wegen den Prozebnten ja auch so gemacht dass ich über meinen Vater die Versicherung hab laufen lassen) Geht also problemlos.


Viele Versicherungen stufen bei abweichender Halterschaft den Vertrag bei unter 25 Jährigen dann nur mit SF1/2 ein. Als Zweitwagen, wenn VN und Halter identisch sind mit SF2. Später kann der SFR dann auf die Tochter übertragen werden. Was mich jedoch hier stört ist, das das Fahrzeug bereits auf die Tochter zugelassen ist. Dann ist sie bereits versichert. Wenn die Halterschaft sich nicht ändert, bestehen bei der jetzigen Versicherung die älteren Rechte!!! Beratung vor Ort oder beim Versicherungsmakler ist hier angesagt.