Was bekommt man ALG bei Sonderzahlungen
Hallo! Ich habe eine Frage zum Thema ALG 1. Ich arbeite seit 3 Jahren in der selben Firma. Mein Bruttolohn beträgt etwa 2100 Euro. Ferner bekomme ich Weihnachts- und Urlaubsgeld.(etwa zus. 13.Gehalt.) Überstundenzuschläge werden auch monatl. ausbezahlt Dazu bekomme ich etwa 500 Euro Leistungsprämie Brutto im Monat. Macht bei Steuerkl. 1 ca. 1750 Euro auf die Hand Meine Frage: Wenn ich- warum auch immer -Arbeitslos werde, wird mir neben dem Bruttolohn auch das Weihn./Urlaubsgeld und die Leistungsprämie zum Alg mit angerechnet, oder bekomme ich nur etwa 2/3 vom eigentlichen Bruttolohn?
Über eure Antworten würde ich mich freuen! Gruß, Michi
3 Antworten
Hallo 8282michi,
da muss ich meinen Vorredner etwas widersprechen. Die Sonderzahlungen werden zwar aufgeführt, aber bei der Bemessung des Arbeitslosenegeldes wieder ja wie soll man sagen "raus" gerechnet. Als Grundlage dient das regelmäßige monatliche Bruttoeinkommen. Die Sonderzahlungen haben dabei keinen Einfluss.
Viele Güüße, Roman1986
Hallo! Danke für deine Antwort! Ich habe nämlich auch gehört, daß Sonderzahlungen nicht berücksichtigt werden, also nur 60% vom Bruttolohn! Aber warum werden die Sonderzahl. mit aufgeführt? Als Nachweiß fürs Finanzamt? Dass dann beim Lohnsteuerausgleich mehr rauskommt? Michi
Auch Einmalzahlungen, die im Bemessungszeitraum anfallen, werden ganz normal berücksichtigt, da ja auch daruf Sozialabgaben erhobe werden.
Was zählt ist das sozialversicherungspflichtige Einkommen. Für die ersten 8.130 € zahlst du ja keine Steuern.
Wenn du für deine gesamten Einkünfte Beiträge zahlst, zählen diese auch für die Berechnung der Lohnersatzleistungen. Im übrigen erhältst du 60 % von deinem durchschnittlichen Nettolohn
Hallo! Danke für deine Antwort! Das heisst dann, auf alles wo ich Sozialabgaben (Steuern) zahlen muss, darf dann dem ALG 1 angerechnet werden!