Warum eilt die Polizei zur Hilfe wenn sich jemand selber umbringen will?

10 Antworten

Den Personen muss geholfen werden und es ist Gefahr im Verzug. Selbstmord ist grundsätzlich mit mentalen Krankheiten verbunden und ab dem Punkt wo man soweit ist sich das Leben zu nehmen ist man nicht mehr zurechnungsfähig.

Wenn jemand vom Suizid abgehalten wird kommt er in die geschlossene Psychiatrie wo er rund um die Uhr bewacht wird er hat faktisch keine Chance sich was anzutun

Weil die Leute das oftmals nicht zuhause machen, sondern sich vor den Zug werfen, sich irgendwo aufhängen, oder vom Hochhaus springen. Hier werden andere sowohl psychisch als auch physisch gefährdet.

es ist keine Straftat

Korrekt. Wäre ja auch Quatsch. Womit willst du den Suizidenten noch bestrafen, nachdem er sich umgebracht hat?

wenn die Person nicht mehr leben will, ist es ihre / seine Entscheidung

Deiner Meinung nach vielleicht. Der Rechtsstaat, in dem wir leben, sieht das anders.

Anders, als das Recht auf körperliche Unversehrtheit, ist das Recht auf Leben KEIN verzichtbares Rechtsgut. Das heißt, nur weil es „dein“ Leben ist, hast du nicht automatisch das Recht, es zu beenden. (Was auch gute Gründe hat). Schonmal daran gedacht, dass sich die Person, nachdem sie tot ist, nicht einfach in Luft auflöst und alles vergessen ist?

Derjenige, der die Leiche findet, hat die richtige A****karte. Im schlimmsten Fall wird der seines Lebens nicht mehr glücklich, weil er die Bilder nicht aus seinem Kopf bekommt. Angehörige und Freunde haben teilweise in Folge des Selbstmordes Jahre lang - möglicherweise bis an ihr Lebensende - mit Selbstvorwürfen und sogar Depressionen zu kämpfen. Rettungsdienste und Polizei dürfen sich regelmäßig den Anblick und den Geruch der Leichen antun. Die Polizei muss einen riesigen Ermittlungsaufwand betreiben, um sich erstens um den Abtransport der Leiche zu kümmern und zweitens den Tod zu untersuchen, um Fremdverschulden auszuschließen. So einfach ist das eben nicht mit „ist doch mein Leben“ !

Zu Punkt 3:

Es gibt sowas, wie eine Zwangseinweisung nach dem Gesetz „PsychKG“. Und stell dir vor: Da wird die Person 24h bewacht, um den Suizid zu verhindern! Und es wird daran gearbeitet, der Person zu helfen, damit es ihr besser geht.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.