Wann verjähren Ansprüche eines Vermieters durch Modernisierung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ohne ein ordentliches Modernisierungmieterhöhungsverlangen kann keine höhere Miete gefordert werden. Im MEV ist genau darzustellen was gemacht wurde und zu berechnen, welche bereinigten Kosten durch die Modernisierung entstanden sind und wie sie angemessen den Mietern zugerechnet werden (s. BGH WuM 2004, 154). Ist das nicht der Fall, ist das MEV unwirksam. Eine rückwirkende Berechnung ist nicht möglich. Erst nach Vorlage des formgerechten MEV beginnt eine neue Frist zu laufen. Ab Beginn des dritten Monats nach Zugang des ordentlichen MEV ist dann die höhere Miete zu zahlen. Beispiel: Zugang des MEV im Juni, höhere Miete ab September.

Durch nicht angekündigte voraussichtliche Mieterhöhung in der Modernisierungsankündigung verlängert sich hier die Dreimonatsfrist um 6 auf 9 Monate. Nach dem obigen Beispiel wäre die höhere Miete ab 1. April des Folgejahres zu zahlen.

Der fristlosen Kündigung fehlt jede Rechtsgrundlage, sie ist unwirksam.

CholoAleman  16.04.2013, 02:35

Das hört sich sehr kompetent an. Danke!

Die normale Verjährungsfrist ist 3 Jahre, wobei hier die Erhöhung verlangt wurde. Sie wurde nur nicht ausführlich genug belegt.

Da jetzt die fristlose Kündigung auf dem Tisch liegt, musst Du sowieso mit Hilfe eines Anwalts dagegen Widerspruch einlegen. Der Vermieter müßte nun eine Räumungsklage erwirken. Im Rahmen des Prozesses kommt dann alles auf den Tisch und spätestens da muss er alles offen legen und letztlich wird am Ende eine gültige Mieterhöhung raus kommen. Ob der Vermieter damit zufrieden sein wird oder Du, ist eine andere Frage, aber mit der fristlosen Kündigung wird er nicht durch kommen.

Würden die Mietkürzungen einfach so ohne Anwalt entschieden?

Aber was schreibe ich da? Anwalt!!