Wann ist der 1. Beitrag zur KFZ-Versicherung fällig?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Selbst wenn du den Versicherungsschein schon hast, so ist er doch erst ab dem 01.01.datiert und die Versicherung gibt dir vorher keine Leistung. Schau nur, daß das Geld eben zum 01.01.2010 auf dem Konto der Versicherung eingegangen ist.

Bei mir habe ich Einzugsermächtigung gemacht und beim letzten neuen Wagen hat die Versicherung erst fast einen Monat später abgebucht. Aber den Schein hatte ich natürlich schon vorher.

ruscha  16.11.2009, 19:46

Korrekt!!! Als ehem Versich.kaufmann kann nur dazu sagen: Einzugsermächtigung hat auch zwei Seiten: Die Versicherungen machen SEHR VIEL Versprächungen (Vorher); im Versich.schein steht später, sehr oft GANZ ANDERES. Also: erst Polisse abwarten (muss so wie so VOR dem 01.01.2010 kommen), alles nachprüfen, dann entweder überweisen, oder Einzugsermächtigung erteilen: Die Erteilung gilt als SCHON GEZAHLT ab Erteilungsdatum.

Wenn Du im Lastschriftverfahren abbuchen läßt, dann passiert das in der Regel gleich Anfang des Monats

bei Zusendung des Versicherungsscheins ist normalerweise die Wahl der Zahlungsweise (Lastschrift oder Überweisung) freigestellt und auch die Termine sind angegeben.

Nach Erhalt des Versicherungsscheins. Bis dahin gilt die vorläufige Versicherungszusage. Aber nach Erhalt solltest Du die Prämie rechtzeitig bezahlen, sonst könntest Du Probleme bekommen.

Nein. Zahlen musst du vor dem 01.01.2010, damit du Versicherungsschutz hast. Ich zahle am 28.12.2009, damit der Beiträg pünktlich gebucht wird.