KFZ-Versicherung - Familienangehörige im gleichen Haushalt bei Zweitwohnsitz

6 Antworten

Nein, der Zusatz gilt meiner Meinung nach nicht mehr. Diese Änderung muss deine Vater seiner Versicherung melden. Denn auch die Angaben zu dem Fahrzeug stimmen ja nun eventuell auch nicht mehr. Wenn du woanders wohnst, kann er es als eingetragener Hauptfahrer ja jetzt gar nicht mehr nutzen. Steht es jetzt noch in einer Garage oder unter einem Carport usw.? Ihr müsst schauen, was ihr alles bei Abschluss der Versicherung angegeben habt und ob das jetzt noch stimmt. Alles was nicht mehr stimmt müsst ihr melden, denn sonst kann es passieren, das die Versicherung i Schadensfall nicht zahlt. 

Vielleicht besteht ja auch die Möglichkeit, das dein Vater seine Prozente auf dich überschreibt. Dann ist das Fahrzeug über dich versichert, aber du steigst nicht so hoch ein in die SF-Klasse wie als kompletter Neuling. Irgendwann musst du ja mal damit anfangen. :-)))

Natürlich gilt das noch, du hast doch einen Zweitwohnsitz bei deinen Eltern. Du bist die Hauptfahrerin, weiter hast du mit dem Vertrag nichts zu tun. VN und Halter ist dein Vater.

Wenn du Zweifel hast, dann frag bei der Gesellschaft nach. Hauptsächlich wollen die sicherstellen, daß die Post ankommt. Und die kommt ja bei deinem Vater an. Er informiert dich dann, die Gesellschaft hat keinen Trödel mit unzustellbarer Post oder Rechnungen die nicht ankommen. Und natürlich bist du auch versichert und die Gesellschaft wird evtl. Schäden bezahlen.

Hi medea15, der Begriff "Hauptfahrer" erinnert mich an die AdmiralDirect...

Ich nehme mal an, hier geht es um die Zweitwagenregelung über den Vater wg. der günstigeren SF-Einstufung, in welcher du als Hauptfahrer im Antrag gemeldet bist!?!

Bei dieser Angabe ist in der Regel das Fahreralter für die Prämienberechnung maßgebend und nicht so sehr der gemeinsame Haushalt - jedoch solltest du bzw. dein Vater zu deiner Sicherheit unbedingt den Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt schriftlich dem Versicherer mitteilen; inwiefern die zukünftige Prämie davon abhängig ist, muß ich leider passen... siehe evtl. mal in den AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen).

Gruß siola55

Das würde ich mir im Zweifelsfall von deiner Versicherung bestätigen lassen.

Es kann sonst im Schadensfall nämlich Probleme geben, wenn du mit einer abweichenden Anschrift im Polizeibericht stehst.

Zumindestens die KFZ-Haftpflichtversicherung müsste zwar trotzdem zahlen, könnte aber rückwirkend den Vertrag umstellen und die Beiträge nachfordern und auch eine Vertragsstrafe zum Beispiel in Höhe eines Jahresbeitrages einfordern.

BenniXYZ  13.05.2015, 22:53

Stimmt nicht, sie ist doch nur die Fahrerin und hat noch einen Zweitwohnsitz bei ihren Eltern. Häusliche Gemeinschaft ist ein weiches Merkmal.

kim294  14.05.2015, 10:41
@BenniXYZ

Und daher würde ich mir das von der Versicherung bestätigen lassen, bevor es im Schadensfall Ärger gibt. Wenn der Zweitwohnsitz ausreicht, sollte es von Seiten der Versicherung auch kein Problem sein, dieses entsprechend zu bestätigen.

Hi medea15

sollte es sich hier wirklich um die Zweitwagenregelung der AdmiralDirekt handeln, in welcher der Zweitwagen gleich eingestuft wird wie das Erstfahrzeug, dann spielt die häusliche Gemeinschaft sehr wohl eine wichtige Rolle! Allerdings ist hierzu die Voraussetzung, daß nur der Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft damit günstig fahren darf, nicht jedoch die Kinder in häuslicher Gemeinschaft... (siehe hierzu das Anlagebild)

Zweitwagenregelung - (Auto, Kfz-Versicherung)