Frage von bingobongobrot 16.03.2012

Wald- Ast mitnehmen-Holzdiebstahl?

  • Antwort von pecudis 17.03.2012
    14 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    (3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen. (BundesNaturSchutzGesetz)

  • Antwort von Terrier74 17.03.2012
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein, das ist völliger Unsinn. So etwas ist erlaubt. Es sei denn, du säbelst im Naturschutzgebiet an einer streng geschützten Baumart herum. Aber mal einen Ast mitnehmen, oder auch mal zwei oder drei, kann dir niemand verbieten. Ich sammele z.B. auch jedes Jahr mehrere Rucksäcke voll Fichtenzapfen auf. Dabei bin ich schon mehrfach mit dem Förster zusammengetroffen, und der hat nie auch nur ein einziges Wort darüber verloren. Und wie pecudis ja schon schrieb, gibt es sogar eine rechtliche Absicherung dafür. Man darf es eben nur nicht übertreiben. Einzelne Äste sind ok. Aber du solltest eben nicht mit nem voll beladenen Handwagen aus dem Wald kommen.

  • Antwort von Rheinflip 17.03.2012
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ach, das sit doch Pillepalle. Theoretisch müsste man dafür einen Lesenschein haben, aber für einen Ast von vieleicht 2 oder 3 Kilogramm macht niemand so einen Aufwand. Es gibt immer noch soetwas wie ein Recht darauf, ein Blatt aufzuheben... auch das wäre theoretisch Diebstahl.

  • Antwort von Buschmeister62 17.03.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Jedes Grundstück in D hat einen Eigentümer und das Entfernen von Gegenständen jeglicher Art ist Diebstahl ! Allerdings wo kein Kläger ist , ist auch kein Richter ! Außerdem besteht Beweißpflicht . D.h. der Kläger muß Dir die Schuld beweisen ! Du kannst den Ast ja schon mitgebracht haben, weil Du z.B. die Baumart durch Vergleich herausfinden wolltest !

  • Antwort von teuto47 16.03.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn man es genau nimmt hat die Frau wohl recht. Aber man sollte auch mal FÜNFE gerade sein lassen. Wenn du weist wer der Pächter ist kannst du Ihn ja fragen. Er wird es dir bestimmt erlauben.

  • Antwort von rudelmoinmoin 17.03.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    eine anzeige hättest du nicht bekommen, wegen >geringfügigkeit< fällt nicht unter diebstahl, geh ruhig hin und hole dir den ast, brauchst kein schlechtes gewissen zu haben, mein sohn ist förster beim staat

  • Antwort von xit9r 16.03.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein, ist kein Diebstahl, er lag schließlich auf dem Boden und wäre eh verrottet. Anders ist es aber, wenn du anfängst wild rum zu förstern. Da könnten einige allergisch drauf reagieren.

    Ich überlege grade, ob jemand meinen Hund anzeigen würde, wenn er aus dem Wald ein Ast mit schleppen würde.

  • Antwort von kitoma 16.03.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn dieses Waldgrundstück Privat ist ,sollte man zu mindest den Eigentümer fragen.

    Sonst lese das mal hier:

    http://www.tippscout.de/holz-sammeln-im-wald_tipp_5528.html

  • Antwort von wollyuno 19.03.2012

    wenn es der frau ihr wald war ist es ihr eigentum,also vorher klären

  • Antwort von schlaubert 16.03.2012

    Sollte der Wald Privatbesitz sein darfst du tatsächlich kein Holz mitnehmen. Wälder im Besitz von Komunen oder des Landes sind ebenfalls tabu, allerdings kann man sich beim Forstamt einen "Leseschein" holen, damit darfst du dann Bruchholz auflesen und mitnehmen.

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