Wald- Ast mitnehmen-Holzdiebstahl?
Ich wollte letzthin einen Ast aus dem Wald mitnehmen, weil ich was daraus basteln wollte (vielleicht 1,2 m lang, 5-6 cm dick) und wurde von einer komischen Frau angeschnauzt, das wäre Diebstahl und ich dürfte diesen Ast nicht mitnehmen. Ich hab ihn da gelassen, weil ich keine Lust auf Ärger hatte-aber ist das wirklich Diebstahl? Ich habe ihn ja nicht abgesägt oder so, er lag auf dem Boden und wäre früher oder später dort verrottet....Naja, ich bin gespannt auf eure Antworten!
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(3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen. (BundesNaturSchutzGesetz)
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Nein, das ist völliger Unsinn. So etwas ist erlaubt. Es sei denn, du säbelst im Naturschutzgebiet an einer streng geschützten Baumart herum. Aber mal einen Ast mitnehmen, oder auch mal zwei oder drei, kann dir niemand verbieten. Ich sammele z.B. auch jedes Jahr mehrere Rucksäcke voll Fichtenzapfen auf. Dabei bin ich schon mehrfach mit dem Förster zusammengetroffen, und der hat nie auch nur ein einziges Wort darüber verloren. Und wie pecudis ja schon schrieb, gibt es sogar eine rechtliche Absicherung dafür. Man darf es eben nur nicht übertreiben. Einzelne Äste sind ok. Aber du solltest eben nicht mit nem voll beladenen Handwagen aus dem Wald kommen.
Kommentar von bingobongobrotbingobongobrot 17.03.2012Danke für diese schöne Antwort!
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Ach, das sit doch Pillepalle. Theoretisch müsste man dafür einen Lesenschein haben, aber für einen Ast von vieleicht 2 oder 3 Kilogramm macht niemand so einen Aufwand. Es gibt immer noch soetwas wie ein Recht darauf, ein Blatt aufzuheben... auch das wäre theoretisch Diebstahl.
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Jedes Grundstück in D hat einen Eigentümer und das Entfernen von Gegenständen jeglicher Art ist Diebstahl ! Allerdings wo kein Kläger ist , ist auch kein Richter ! Außerdem besteht Beweißpflicht . D.h. der Kläger muß Dir die Schuld beweisen ! Du kannst den Ast ja schon mitgebracht haben, weil Du z.B. die Baumart durch Vergleich herausfinden wolltest !
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Wenn man es genau nimmt hat die Frau wohl recht. Aber man sollte auch mal FÜNFE gerade sein lassen. Wenn du weist wer der Pächter ist kannst du Ihn ja fragen. Er wird es dir bestimmt erlauben.
Kommentar von wollyunowollyuno 19.03.2012schon mal käse,kenn keinen der wald verpachtet,kenn das nur von ackerland und wiese,denn da steht nachher nix mehr
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eine anzeige hättest du nicht bekommen, wegen >geringfügigkeit< fällt nicht unter diebstahl, geh ruhig hin und hole dir den ast, brauchst kein schlechtes gewissen zu haben, mein sohn ist förster beim staat
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Nein, ist kein Diebstahl, er lag schließlich auf dem Boden und wäre eh verrottet. Anders ist es aber, wenn du anfängst wild rum zu förstern. Da könnten einige allergisch drauf reagieren.
Ich überlege grade, ob jemand meinen Hund anzeigen würde, wenn er aus dem Wald ein Ast mit schleppen würde.
Kommentar von bingobongobrotbingobongobrot 16.03.2012An sowas habe ich auch schon gedacht :D irgendwie ist das traurig, das man aus dem Wald nichtmalmehr ein Ästchen mitnehmen darf....
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Wenn dieses Waldgrundstück Privat ist ,sollte man zu mindest den Eigentümer fragen.
Sonst lese das mal hier:
Kommentar von bingobongobrotbingobongobrot 16.03.2012Ist es meines Wissens nach aber nicht, und es war ja auch nur ein einziger, wirklich nicht besonders großer Ast, den ich zum Basteln mit meinem kleinen Cousin verwenden wollte. Also kein Kaminholz oder sonstiges.
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wenn es der frau ihr wald war ist es ihr eigentum,also vorher klären
Kommentar von bingobongobrotbingobongobrot 19.03.2012Nein, es war nur eine Frau, die ihren Hund dort ka**en liess....es ist der Wald der Stadt.
Kommentar von wollyunowollyuno 19.03.2012dann ist eben stadt eigentümer,sag ihr sie soll die k..... mitnehmen und du nimmst den ast
Kommentar von bingobongobrotbingobongobrot 19.03.2012Schöner Kommentar :) Danke!
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Sollte der Wald Privatbesitz sein darfst du tatsächlich kein Holz mitnehmen. Wälder im Besitz von Komunen oder des Landes sind ebenfalls tabu, allerdings kann man sich beim Forstamt einen "Leseschein" holen, damit darfst du dann Bruchholz auflesen und mitnehmen.
Kommentar von bingobongobrotbingobongobrot 16.03.2012Also der Wald gehört der Stadt, soweit ich weiß.In Privatbesitz ist er jedenfalls nicht. Da brauche ich für einen popeligen Ast wirklich so einen Schein? Schade :(
Kommentar von schlaubertschlaubert 16.03.2012Strenggenommen müßtest du einen Leseschein haben. Geh einfach in einen anderen Wald.
Kommentar von bingobongobrotbingobongobrot 16.03.2012In was für einem Wald darf ich denn einen Ast mitnehmen, ohne mich strafbar zu machen?
Kommentar von wollyunowollyuno 19.03.2012da jeder wald einen eigentümer hat müsstest eigentlich immer fragen
Solange Du also nicht jeden Tag einen Arm voll Schnitzholz davonträgst, und womöglich Deine Kunstwerke noch vermarktest, ist das Mitnehmen eines einzelnen Astes kein Problem.
Für Parks gelten allerdings mitunter andere Regeln (wie für Friedhöfe etc)!
Danke für die Quelle!