Vorvertrag Hauskauf-was ist wenn die Bank nicht mitspielt und urplötzlich kein kredit genehmigt wird-hat man fristen etc?

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> urplötzlich kein kredit genehmigt wird

Dann hat die Bank entweder allen Grund dazu, oder es gibt andere Banken, die den Kredit gewähren.

Unabhängig von den genauen Umständen fällt das aber in den Verantwortungsbereich des Käufers. Wenn der Käufer sich verpflichtet hat, das Haus zu kaufen, und es dann nicht kann, ist er dem Käufer zu Schadenersatz verpflichtet.

Das kann selbst dann der Fall sein, wenn der Vorvertrag wegen fehlender notarieller Beurkundung nichtig ist.

Wobei Schadenersatz natürlich einen Schaden voraussetzt: Wenn sich die Kaufinteressenten vor der Tür des Verkäufers drängeln, wird er kaum einen Schaden nachweisen können.

Vorschlag:

1) Unverzüglich (!) den Vertragspartner von der geplatzten Finanzierung in Kenntnis setzen. Einschließlich einer realistischen Prognose dahingehend, ob Du damit rechnest, zeitig eine andere Finanzierung auf die Beine zu stellen.

2) Sofern Schadenersatz gefordert wird, auf direktem Weg zum Anwalt. Nur der kann beurteilen, ob Du der Forderung mit Aussicht auf Erfolg widersprechen kannst.

Wenn man den notariellen (! nur der ist wirksam)  Kaufvorvertrag abgeschlossen hat, steckt man ein einer Zwickmühle. Kaum ein Verkäufer wird bereit sein, eine Finanzierungsvorbehaltsklausel zu Gunsten des Käufers in den Vertrag aufzunehmen. Folge ist, daß der Käufer bei gescheiterer Finanzierung mit dem Vertragsabschluß in Verzug gerät. Der Verkäufer kann ihn nach seiner Wahl entweder auf Erfüllung verklagen oder aber, vom Vertrag zurück treten und den Verzugsschaden geltend machen. Der erstgenannte Fall dürfte zum wirtschaftlichen Ruin des Käufers führen. Der zweite Fall ihm Zahlungsverpflichtungen in einer Höhe aufbürden die er so schnell nicht vergißt.

Was verstehst du unter Vorvertrag ?
So etwas gibt es beim Immobilienkauf definitiv nicht.

Oder meinst du den Vertragsentwurf des notariellen Kaufvertrags ? Den müßtest du natürlich bezahlen.