Vorsatz bei privater Haftpflichtversicherung?
Wenn ein Kind 12 Jahre alt ist und etwas vorsätzlich beschädigt zahlt dann die private Haftpflichtversicherung?
Bei Vorsatz würde sie ja nicht sein bei Erwachsenen aber wie ist es bei Kindern
4 Antworten
Wenn Vorsatztaten nicht ausdrücklich mitversichert sind*: Nein. Vorsatz ist in der Regel pauschal ausgeschlossen.
*Meine Privathaftpflichtversicherung umfasst(e) (bis 2023) auch Vorsatzschäden durch Kinder (dabei habe ich nicht mal welche^^) - allerdings nur bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und bis zu einer maximalen Deckungssumme von 1.000 €.
LVM. Die haben aber vor einer Weile die Tarife umgestellt. Ich habe gerade mal durchgeschaut und den Part nicht mehr gefunden - kann sein, dass die das rausgeworfen haben. War mit der geringen Deckungssumme ja inhaltlich auch ziemlich überflüssig - und für mich ohnehin nie relevant.
Im alten "Privat-Haftpflicht-Plus"-Baustein war es noch mit drin:
Vorsatzschäden durch Kinder (bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres) - Versicherungssumme 1.000 €
Im Rahmen des Versicherungsrechts führt nach § 81 Abs. 1 VVG die vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalls zur Leistungsfreiheit für das versichernde Unternehmen. Dabei beschränkt sich der Vorwurf einer vorsätzlichen Handlung nicht nur auf das Schadensereignis selbst, sondern auch die sich daraus ergebenden Folgen.
Da steht nichts von einer Ausnahme durch Kinder!
Den Vorsatz muss die Versicherung nachweisen, das wird bei einem 12jährigen fast unmöglich
Vorsatz ist in keiner Versicherung abgesichert!
Welcher Versicherer bietet das an? Welcher Tarif?