Vollzeitjob + 450€ Job + Kleingewerbe möglich/erlaubt?

2 Antworten

Vollzeitjob und Minijob ja.

Aber Kleingewerbe nein, da es das nicht gibt.

Denn weder das Gewerberecht noch das Steuerrecht kennen ein Kleingewerbe.

Das was du wohl meinst: Gewerbe anmelden und dann die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG nutzen.

Das betrifft auch nur die Umsatzsteuer.

Alle andern Steuerarten und Abgaben bleiben davon unberührt.

Nur so viel dazu.

Und nun meine Gegenfrage: wie willst du das zeitlich alles unter einen Hut bringen?

wenn der arbeitgeber des vollzeitjobs beide anderen tätigkeiten akzeptiert, bzw. sie ihm keinen wettbewerb machen, ist das schon mal juristisch/arbeitsrechtlich geklärt.

wenn du aber z.b. nachts taxi fährst, und dir dann am tage auf deiner regulären arbeit die augen zufallen, kann dein chef dir das verbieten.

steuertechnisch müssen die einkünfte aus dem vollzeitjob und die aus dem kleingewerbe normal versteuert werden.

einkünfte aus einem minijob müssen nicht in einer steuererklärung angegeben werden, da sie vom arbeitgeber pauschal versteuert werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Sagi1987 
Fragesteller
 21.01.2021, 09:45

Wettbewerb entsteht keiner da es sich um 3 völlig unterschiedliche Tätigkeiten bzw. Branchen handelt.

mein Bedenken war eher wie es da mit der gesetzlich erlaubten wöchentlich Arbeitszeit aussieht, da ich diese ja theoretisch mit dem Vollzeitjob und 450€ Job bereits ausreizte. Ebenso mit den gesetzlichen Ruhezeiten

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