Kleingewerbe+teilzeit+450,-€ Job möglich?

3 Antworten

Dürfen darfst du das... es kommt immer darauf an ob es sich rentiert und wieviel steuern du zahlen musst

Throner  11.10.2018, 21:10

Steuern sind das kleinere Problem; hier sind die Sozialabgaben stärker zu beachten.

Lysandra13  11.10.2018, 21:11
@Throner

Hast recht... wollte ich alles mit dem Begriff steuern abdecken

Liebe Anxxxdrea,

ein Kleingewerbe gibt es in D nicht; wahrscheinlich meinst du hiermit die "Kleinunternehmer-Regelung" :-((

Du kannst jedoch neben deiner Hauptbeschäftigung (deine Teilzeittätigkeit) ein 450-Euro-Minijob sowie ein Gewerbe im Nebenerwerb ausüben. Laut der minijob-zentrale.de gilt folgendes:

Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Kleingewerbe gibt es nicht. Das kennt das Gewerberecht nicht. Gewerbe anmelden und Fertig.

Das was du meinst ist die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG und das ist eine Steuerangelegenheit. Es betrifft auch nur die Umsatz (Mehrwert) Steuer. Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben von dieser Reglung unberührt.

Nun machen kannst du schon.

Aber wie willst du das alles unter einen Hut bringen?

Und dann bedenke auch, wenn du mit deinem Gewerbe mehr einkünfte als aus der sozialversicherungspflichtigen Anstellung erziehlst, hast du alle sozialabgaben selbst zu tragen.

Ausführliche Beratung erhälst du bei einem Steuerberater und deiner Krankenkasse