Vodafone stellt Mahnung ohne Rechnung

3 Antworten

Jetzt, 4 Monate später kam Post von Königs Inkasso ich solle 240 euro überweisen sie hätten mir schon eine Rechnung und eine Mahnung gesendet

...deren Zustellung diese nachweisen müssten.

Was soll ich tun?

Schriftlich widersprechen und die Originalrechnung verlangen. Evtl. Kosten sollten für dich bei der Steuer relevant sein als Betriebsausgabe, wenn es sich wie gesagt um ein Geschäftshandy handelt. Umsatzsteuer muss ausgewiesen werden, sonst kein Vorsteuerabzug.

Auf Inkasso nicht reagieren.ist nicht von Vodafone.Das sind Fake Emails.Abzocke!!!Bloß nicht bezahlen.Bei mir landen solche Emails sofort in den Papierkorb.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Schreib dem Inkassobüro folgendes (Zustellung per Einschreiben mit Rückschein):


Die Forderung aus Ihrem Schreiben vom ... wird vollumfänglich bestritten.

Der Austausch des Mobilfunkgeräts erfolgte im Rahmen der bestehenden Garantie. Folglich hat Vodafone keinen Anspruch auf Erstattung der Austauschkosten.

Des weiteren wurde mir durch Vodafone bislang nie eine Rechnung oder eine Mahnung zugestellt. Selbst wenn man annehmen würde, dass die Forderung zu Recht besteht, was ich bestreite, so hat niemals ein Zahlungsverzug bestanden. Folglich lehne ich in jedem Fall die Erstattung von Inkassokosten unter Hinweis auf die Schadensminderungspflicht gem. § 254 BGB ab.

Ferner stimmt die von Ihnen angegebene Vodafone-Kundennummer nicht mit meiner tatsächlichen Kundennummer überein. Angesichts dieser Tatsache beginne ich, die Frage aufzuwerfen, ob hier Ihrerseits nicht ein äußerst unseriöses System hinter dem Vorgang steckt.

Jedenfalls werde ich angesichts offensichtlich nicht bestehender Ansprüche keine Zahlung auf eine überdies in einer unverschämten und unqualifizierten Weise vorgetragene Forderung leisten. Weitere unqualifizierte Mahnschreiben in dieser Angelegenheit sind zu unterlassen. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich fristgemäß widersprechen.

Die Weitergabe meiner Geschäftsdaten an Schuldnerauskunftsdatenbanken ist unter Hinweis auf § 28a BDSG strikt untersagt und zieht für den Fall der Zuwiderhandlung empfindliche Rechtsfolgen gegen Ihr Unternehmen nach sich. Insbesondere wird auf die hohen Streitwerte im gewerblichen Bereich bei Schadenersatzforderungen aus § 824 BGB hingewiesen.

Dies haben Sie Ihrer Mandantin zu übermitteln. Ferner überbringen Sie Ihrer Mandantin bitte den Ausdruck meines tiefen Missfallens über derartige Geschäftsmethoden sowie die Ankündigung, dass die Weiterführung meines Geschäftskundenvertrags auf dem Prüfstand steht. Ich glaube nicht, dass ich gezwungen bin, angesichts reichlich bestehender seriöser Alternativen am TK-Markt ein derartiges Verhalten hinzunehmen.

MFG


Dann keine weitere Konversation mehr mit der Inkassobude.

Nach einiger Zeit mal eine Selbstauskunft bei der Schufa einholen.

Wenn die es mit dem Mahnbescheid probieren (gelber Brief vom Amtsgericht): innerhalb 14 Tagen Widerspruch ans Gericht einreichen.

hasenfuss67  16.09.2014, 23:11

Hi,

meiner Meinung nach is das zu viel Text.

Unnötiger Aufwand für Inkassonepper.

Für ne Zurückweisung reicht n 3 Zeiler.


Ich weise Ihre Forderung zu meiner Entlastung zurück.

Ihre Forderung entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.

Widerrechtliche Datenspeicherung und Weitergabe wird Schadenersatzforderungen nach sich ziehen und strafrechtliche Folgen haben.

Mit schwäbischem Gruß


Den "schwäbischen Gruß" mal googeln ;-)

Das schickste nachweisbar, z.B. per Fax an die Inkassonepper.