Vermittlungsvorschlag des Jobcenters ablehnen ohne Rechtsfolgen?
Ich habe gerade meinen ersten Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter bekommen. Dort heisst es: Ich freue mich, Ihnen folgenden Arbeitsplatz vorschlagen zu können... Dem folgt dann eine ganze Seite mit kleingedruckten Drohungen (sog. Rechtsfolgen) bei Ablehnung eines Arbeitsplatzes... ABER: Leider wird mir gar kein Arbeitsplatz vorgeschlagen. Ich soll mich bei einer Zeitarbeitsfirma melden, die mich dann nur eventuell bei deren Bedarf auf einen Arbeitsplatz vermitteln würde. Es ist also KEIN Arbeitsplatzangebot, sondern nur eine Vermittlung an einen Vermittler. Darf ich so eine Vermittlung ablehnen? Alle Rechtsfolgen gem § 31 bis 31B SGB II beziehen sich nur auf Ablehnung eines Arbeitsplatzes, nicht aber auf eine Vermittlung.
6 Antworten
Im Prinzip bist du dann bei der Zeitarbeitsfirma angestellt, das ist schon ein Arbeitsplatz. Ich würde an deiner Stelle erst einmal zum Vorstellungsgespräch gehen. Stellen sie bei der Zeitarbeitsfima fest, dass sie gerade keine Einsatzmöglichkeit für dich haben, dann hast du deine Pflicht getan und kannst es dem JobCenter melden. Du bist dann nicht verpflichtet, dich so lange dieser Firma zur Verfügung zu stellen, bis sie etwas für dich gefunden haben. Es sei denn, sie bezahlen die Wartezeit (das kann ich mir aber nicht vorstellen).
Einen Vermittlungsvorschlag kannst du ablehnen, wenn die Firma nicht seriös ist. Wenn sie z. B. sittenwidrig niedrige Löhne zahlt, wie 1,20 € in der Stunde (das gab es alles schon). Oder du gleich im Arbeitsvertrag unterschreiben musst, dass bei einem Stundenlohn von 5,00 € unbezahlte Überstunden zu leisten sind, sofern der Betriebsablauf dies erfordert (bei Führungskräften mit entsprechendem Gehalt können dagegen unbezahlte Überstunden verlangt werden). Oder wenn du feststellst, dass deine Arbeit völlig sinnlos ist und die Firma lediglich die staatlichen Beihilfen abgreifen wollte. Oder wenn massiv gegen den Arbeitsschutz verstoßen wird. Aber das musst du dann dem JobCenter melden, auch damit sie an solche Firmen keine Arbeitslosen mehr vermitteln.
Du bringst hier was durcheinander, vielleicht, weil es Dir so besser passen würde, wie es dann heraus kommt.
Erstens ist Leiharbeit keine Vermittlung, sondern eben Anstellung beim Leiharbeitsunternehmen.
Und natürlich müsstest Du auch Arbeit annehmen, die Dir ein Vermittler anbietet.
Die Rechtsfolgen des § 31 beziehen sich sehr wohl auf die Vermittlung an einen Arbeitgeber, denn sanktioniert wird derjenige, der "durch sein Verhalten die Anbahnung von Arbeit verhindert".
Man sollte ein Gesetz immer zuerst mal lesen, bevor man es für sich in Anspruch nehmen will!
Nein, du kannst das nicht ablehnen. Also du kannst schon, aber es werden dir dann 30% deiner Regelleistungen gekürzt für 3 Monate.
Ansichtssache
Solange das Angebot zumutbar ist, steht dem nichts entgegen: http://hartz.info/index.php?topic=4593.0
Da missinterpretierst du das Gesetz.
Das Gesetz spricht von Arbeit und meint "irgendeine" (zumutbare) Arbeit;
... und du hast das Prinzip der Zeitarbeit nicht verstanden: die Zeitarbeit ist keine Arbeitsvermittlung, sondern du bist zunächst dort angestellt (und im H4 spielt es keine Rolle, als was; es muss nur zumutbar sein)
was rechtswiedrig ist.