Vermieter will erst nächsten Sommer die Heizung reparieren, darf ich eine Anzeige wegen Körperverletzung machen?

7 Antworten

Nein

Die Polizei wird kaum die Anzeige aufnehmen und wenn doch wird die Staatanwaltschaft diese einstellen weil kein öffentliches Interesse vorliegt.

Heißt aber nicht, dass du nicht auf dem Privatklageweg theoretisch Schmerzensgeld einfordern kannst aber auch da sieht es eher schlecht aus.

Lies mal den Fall: https://www.dk-ra.de/schadensersatzanspruch-bei-ausfall-der-heizung/

Du hast aber Anspruch auf Heizung und kannst dies geltend machen und Schadensersatz z.B. weil zusätzliche Energie fürHeizkörper und Co verwendet werden musste.

Mietminderung für jeden Tag an dem es so kalt ist ist hier bis zu 100% üblich.

Fener nach wiederholter Reperaturaufforderung die Beauftragung eines HAndwerkers und REchnungsstellung an den Vermieter.

Am besten mit Mieterschutzbund oder Anwalt sprechen.

Kann man sich einen Anwalt nicht leisten gibt es noch die Möglcichkeit nach dem Beratungshilfegesetz, dass die Anwaltskosten übernommen werden.

https://praxistipps.focus.de/kein-geld-fuer-einen-anwalt-so-bekommen-sie-trotzdem-hilfe_106574

Was dagegen tun?

Bei Komplett-Ausfall der Heizung im Winter sind Mietminderungen von 70-75% angemessen (Urteile AG Chartlottenburg, LG Berlin).

"spinnen" ist leider ein sehr dehnbarer Begriff und daher ist die Höhe der Mietminderungen etwas, dass ein Fachanwalt für Mietrecht vielleicht in die Hand nehmen sollte. Eine Mitgliedschaft im Mieterbund ist so verkehrt nicht.

Alternativ kaufst/mietest du strombetriebene Heizlüfter und schaltest Messgeräte davor, die den Vebrauch messen. Die Kosten dafür kannst du von der Miete einbehalten. Diese Art der Ersatzvornahme, solltest du schriftlich ankündigen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Du solltest zum Mieterverein gehen oder notfalls Anwalt. Bei defekter Heizung kann man Mierkürzungen bis zu 40% veranschlagen. In Extremfällen sogar die Mietzahlung komplett ausetzten (wenn die Innentemperaturen so niedrig sind, dass die Wohnung praktisch nicht mehr bewohnt werden kann).

Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand ist. Dazu gehört auch eine funktionierende Heizung.

Du kannst ihm schriftlich eine Frist von 14 Tagen setzen, in der er die Heitung reparieren soll - und zusätzlich mit der Androhung, dass Du ansonsten die Heizung auf seine Kosten reparieren lässt. Das ist der korrekte Weg.

Ansonsten geh mal zum Mieterschutzverein.

Du hast ein Recht darauf, dass die Heizung läuft, wenn es in der Wohnung unter 20° (bzw. 18 in der Nacht) sind. Wenn dein Vermieter das weiß und nichts macht, dann dürftest du theoretisch entweder die Miete mindern, oder selbst einen Handwerker beauftragen und die Kosten mit der Miete abrechnen. Bevor du das machst, würde ich aber erst nochmal mit deinem Vermieter reden und ihm von deinem Rechten und Möglichkeiten unterrichten. Wenn er sich dann trotzdem noch weigert, kannst du dann immernoch mit drastischeren Maßnahmen kommen :)

LG