Verlange Dokumente vom Steuerberater zurück!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Servus! Das Zurückbehaltungsrecht an den Handakten besteht nur insoweit, als der Steuerberater für die konkrete Angelegenheit, für die er die Unterlagen erhalten hat, noch Vergütung verlangen kann (Urteil BGH NJW 1997, 2944, 2946 zum Zurückbehaltungsrechts des Anwalts, KG Berlin, GI 2002, 256 zum Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters). Im Klartext: Wenn Dein Steuerberater eine Leistung die zurückgeforderten Dokumente und Belege betreffend erbracht und abgerechnet hat, dann hat er ein Zurückbehaltungsrecht! Will er aber Dokumente und Belege zurückhalten für die er keine Bearbeitung vorgenommen hat, um eine Rechnung aus früheren Jahren bei zu treiben, so ist dies rechtswidrig! Das Zurückhalterecht greift also nur bei rechtskräftigen und somit unstreitigen Forderungen des Steuerberaters gegen seinen Mandanten. Die Erfahrung lehrt nun leider, daß Steuerberater auf die Unwissenheit Ihrer Mandanten in Rechtsfragen setzen und daher versuch einen solchen Fall auszusitzen. Ich empfehle daher die Angelegenheit umgehend einem Rechtsanwalt zu übergeben und gleichzeitig beim Finanzamt eine Fristverlängerung zu beantragen. Gruß

Häufig wächst die Bereitschaft Unterlagen herauszurücken mit der Begleichung der letzten offenen Rechnung!?! Ist dies nicht der Grund, fördert eine Kündigungsandrohung des Mandates die Leistungsbereitschft oft ungemein.

Noch1Tag 
Fragesteller
 21.05.2014, 12:45

Danke, ich werd das mal probieren..

Noch1Tag 
Fragesteller
 21.05.2014, 12:54
@Noch1Tag

..mit der Kündigung !!

MagicTomCat  22.05.2014, 13:10

Das ist schlicht Blech! Der Frage ist zu entnehmen, daß der Kollege keinerlei Arbeit verrichtet hat, Ihm daher kein Vergütungsanspruch zusteht und Ihn daher auch die Kündigung nicht beschleunigen wird!

Hallo, der Steuerberater hat ein Zurückbehaltungsrecht, wenn die Honorarforderungen durch die Mandanten nicht beglichen wurden. Wenn alles bezahlt wurde, müssen selbstverständlich alle Unterlagen herausgegeben werden. Das bedeutet, ihr müsst euch vorher über die Bezahlung einigen. Wenn er bis dato nichts gemacht hat kann er auch kein Geld verlangen und muss die Unterlagen hergeben.

MagicTomCat  22.05.2014, 13:14

Nochmal deutlich! Der Steuerberater hat nur ein Zurückhalterecht für bearbeitete und unstreitig in Rechnung gestellte Unterlagen. Nicht bearbeitete und berechnete Unterlagen dürfen nicht zur Beitreibung alter Rechnungen herangezogen werden und müssen zwingend ausgehändigt werden!!!