Verkehrsstrafanzeige im Führungszeugnis?

3 Antworten

Ja, da es sich dabei um eine Straftat handelt, wird die Strafe, sofern es zu einer Verurteiliung kommt und mehr als 90 Tagessätze (bei einem Ersttäter) verhängt werden, in das Führungszeugnis eingetragen.

Im sog. "erweiterten Führungszeugnis" wird die Strafe in jedem Fall eingetragen - sofern es zu einer Bestrafung kommt.

In beiden Fällen: ein Eintrag erfoglt erst bei Rechtskraft einer Verurteilung. EIne riene Anzeige hat keine Auswirkungen!

Superkevon 
Fragesteller
 28.08.2012, 15:06

Wenn ich Sie jetzt nach Ihrer subjektiven Meinung fragen würde, ob Sie denken, dass mir mehr als 90 Tagessätze verhängt werden würden, wie würde Ihre Meinung bei einem Straftäter wie mir aussehen? Berücksichtigen Sie bitte auch dass ich Ersttäter bin.

WetWilly  28.08.2012, 15:09
@Superkevon

Nein, ich gehe nicht davon aus, dass mehr als 90 Tagessätze verhängt werden. Habe ich auch nicht geschrieben...

Superkevon 
Fragesteller
 28.08.2012, 15:15
@WetWilly

Rein hypothetisch gesehen, wenn mir 30 Tagessätze verhängt werden und bei einer nächsten Straftat 61 Tagessätze, werden diese dann addiert?

WetWilly  28.08.2012, 15:18
@Superkevon

Nein, keine Sorge. Die Einträge werden auch nach gewisser Zeit gelöscht.

skyfly71  28.08.2012, 15:20

Im sog. "erweiterten Führungszeugnis" wird die Strafe in jedem Fall eingetragen - sofern es zu einer Bestrafung kommt.

Da sagt das Gesetz aber was anderes ( § 32 Abs. 5 BZRG ):

(5) Soweit in Absatz 2 Nummer 3 bis 9 Ausnahmen für die Aufnahme von Eintragungen zugelassen werden, gelten diese nicht bei einer Verurteilung wegen einer Straftat nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder § 236 des Strafgesetzbuchs, wenn ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a oder § 31 Absatz 2 erteilt wird.

Superkevon 
Fragesteller
 29.08.2012, 19:53
@skyfly71

In welchem Dokument steht denn schwarz auf weiß dass ich nun eine Anzeige habe?

skyfly71  29.08.2012, 22:11
@Superkevon

In für Dich zugänglichen Dokumenten gar nicht. Es steht in den Computern der Polizei und im Bundeszentralregister, auf das aber auch nur Strafverfolgungsbehörden Zugriff haben. Und natürlich im Verkehrszentralregister, das sich aber auch nur Strafverfolger und Fahrerlaubnisbehörde ansehen können.

Superkevon 
Fragesteller
 30.08.2012, 13:52
@skyfly71

Hmm....aber wie soll ich meinen zukünftigen Arbeitgeber mitteilen, dass ich jetzt vorbestraft bin?

Superkevon 
Fragesteller
 02.09.2012, 15:49
@Superkevon

ich erwarte nun in 1-2 Wochen einen Brief von der Polizei, in dem steht wie viel Alkohol im Blut war und wie es weitergeht etc... Da die Polizisten sich auch das Nummernschild aufgeschrieben haben, frage ich mich ob auch ein Brief an den Fahrzeughalter geht.

Lg Kevin

skyfly71  02.09.2012, 15:53
@Superkevon

Es kann auch sein, daß Du noch 1-2 Monate wartest... Die Post geht direkt an Dich, da Du als Täter ja bereits bekannt bist. Der Fahrzeughalter hat damit nix zu tun.

Superkevon 
Fragesteller
 02.09.2012, 16:00
@skyfly71

Achso, dankeschön^^

Hallo, im normalen Führungszeugnis steht das nicht.....das kommt auf die Belegart an.Im sogenannten "großen Führungszeugnis" würde es drinstehen....das kommt dann aber auch vom BKA aus Wiesbaden....

MfG

skyfly71  28.08.2012, 14:50

Au weia, sooo ein Unsinn^^

Es stehen keine Anzeigen, sondern Verurteilungen im Führungszeugnis.

Strafbar gemacht hast DU Dich ab 1,1 Promille wegen Trunkenheit im Verkehr. Wenn Du über 1,2 gepustet hast, wird die Blutprobe kaum unter 1,1 liegen.

Üblicherweise wird diese Tat mit einer Geldstrafe in Höhe von ca. 30 Tagessätzen geahndet. Damit wärest Du noch deutlich unter der magischen Grenze von 90 Tagessätzen, ab der die Strafe im Führungszeugnis eingetragen wird. Voraussetzung ist allerdings, daß Du nicht schon weitere Geld- oder Freiheitsstrafen in der Vergangenheit bekommen hast.

Superkevon 
Fragesteller
 28.08.2012, 15:02

Da es sich um meine erste Straftat handelt, kann ich wohl davon ausgehen, dass dies nicht im "normalem" Führungszeugnis steht.

skyfly71  28.08.2012, 15:07
@Superkevon

Weder im normalen noch im Erweiterten noch in der Belegart O.