Verkauf von Fußbilder?

2 Antworten

Das wäre dann eindeutig gewerbliches Handeln.

Du bist volljährig, hast einen Gewerbeschein sowie fundierte kaufmännische Kenntnisse und versteuerst Deine Einnahmen fein säuberlich?

Dann steht dem Verkauf auf den einschlägig bekannten Plattformen eigentlich nichts im Wege.